Impressum – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Gemeinde Waldaschaff
Am Mühlbach 5 · 63857 Waldaschaff
Telefon: 06095 9710-0* Telefax 06095.9710-33*
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. · Internet www.waldaschaff.de

UStID: 204 114 206 72


* zum aktuellen Festnetztarif.

(Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen.)


Unterstützte Dateiformate:

Die Gemeinde Waldaschaff kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen
und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

Word für Windows ( *.docx)
Excel für Windows (*.xlsx)
OpenDocument-Text (*.odt)
OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)
Rich Text Format (*.rtf)
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Portable Document Format (*.pdf)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)

Maximale Datenmenge:

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge ist auf eine Größe von 20 MB (Megabyte) beschränkt.

Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
Die Gemeinde Waldaschaff nimmt komprimierte Dateien nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.


Die Gemeinde Waldaschaff ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den 1. Bürgermeister Marcus Grimm.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Absatz 2 MStV

 

Rechtsbelehrung
Alle Rechte sind vorbehalten. Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert, noch für gewerbliche Zwecke wiederverwendet werden. Für den Fall, dass in www.waldaschaff.de unzutreffende Informationen veröffentlicht werden oder Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit in Betracht.

Haftung für Links
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Copyright
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Gemeindewappen

Die Gemeinde Waldaschaff hat eine eigenes Wappen und führt dies in ihrem Dienstsiegel. Das Wappen ist geschützt und darf von Dritten ohne die erofrderliche Genehmigung der Gemeinde Waldaschaff nicht verwendet werden. In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) heißt es dazu in Artikel 4 Gemeindeordnung (GO):

(1) Die Gemeinden können ihre geschichtlichen Wappen und Fahnen führen. Sie sind verpflichtet, sich bei der Änderung bestehender und der Annahme neuer Wappen und Fahnen von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen und, soweit sie deren Stellungnahme nicht folgen wollen, den Entwurf der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
(2) Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses in ihrem Dienstsiegel. Die übrigen Gemeinde führen in ihrem Dienstsiegel das kleine Staatswappen.(3) Von Dritten dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden.

Beauftragter für Datenschutz und Sicherheit

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Andreas Geiß
Straubinger Straße 7
94405 Landau a. d. Isar
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