Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren aufgrund des Bezahlsystems bei Online-Anträgen anfallen können!
Bitte beachten Sie, dass bei einer vorliegenden Gebührenbefreiung eine Beantragung über das Onlineportal nicht kostenfrei möglich ist. Sollte eine Gebührenbefreiung vorliegen, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter. (Frau Elena Hock, Nebengebäude, Zimmer A1.1, 06095/9710-0). Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr ist nicht möglich!
Vorsprache = persönliches Erscheinen im Rathaus
Bitte beachten Sie, dass bei einem Zuzug folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen:
- sämtliche oder alle vorliegenden Urkunden u.a. Geburtsurkunde, Eheurkunde
- Bestätigung des Wohnungsgebers.
Gebühr: 13,00 €
Vorsprache: ja
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das „erweiterte Führungszeugnis“ verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Pässe und Ausweise können nur bei persönlicher Vorsprache in der Gemeinde Waldaschaff beantragt werden.
Bei der Beantragung ist ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als sechs Monate ist vorzulegen. Ältere Bilder können leider nicht akzeptiert werden.
Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Passbilder mehr gefertigt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen für Minderjährige grundsätzlich die Unterschrift beider Elternteile erforderlich ist, dies entfällt nur insofern das alleinige Sorgerecht bei einem der beiden Elternteile besteht. Dies ist ggf. nachzuweisen.
Gebühr: nach Dokumentenart
Vorsprache: ja
Achtung!
Zum Abschluss der Antragsstellung müssen Sie in der Gemeinde Waldaschaff vorsprechen. Eine Bearbeitung des Antrags kann erst nach Vorsprache erfolgen.
Insofern eine Vorsprache nicht innerhalb von einem Monat nach Antragsstellung erfolgt, behalten wir uns das Recht vor den Antrag zu löschen.
Bitte beachten Sie auch, dass die unterschriebene Einverständniserklärung, ein biometrisches Lichtbild des Kindes sowie die Anwesenheit des Kindes bei der Beantragung erfoderlich sind.