Herzlich Willkommen im Onlinebereich des Standesamtes Waldaschaff
Seit 01.01.2025 ist das Standesamt Waldaschaff für die Gemeinde Waldaschaff, Weibersbrunn und Rothenbuch zuständig.
Bei Fragen und zur weitergehenden Beratung wenden Sie sich bitte an unseren Standesbeamten Herrn Ritter (
ACHTUNG!
Bitte prüfen Sie vor Beantragung einer Urkunde den Ort der Beurkundung.
Dieser kann z.B. bei Geburten der Vorderseite des Personalausweises entnommen werden.
Eine Urkunde kann immer nur am Ort der Beurkundung ausgestellt werden, d.h. der Personenstandsfall muss in Waldaschaff, Rothenbuch oder Weibersbrunn beurkundet worden sein. Wird eine Urkunde nicht am Beurkundungsort beantragt und es ist eine Negativmitteilung an den Beantragenden zu erstellen, so handelt es sich hierbei um eine KOSTENPFLICHTIGE Amtshandlung, welche mit 12,00 € zu berechnen ist.
Bitte prüfen Sie daher genau, ob Ihr Personenstandsfall im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Waldaschaff beurkundet wurde.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren aufgrund des Bezahlsystems bei Online-Anträgen anfallen können.
Sie möchten in Rothenbuch oder in Weibersbrunn heiraten. Dies ist generell an den dafür gewidmeten Orten möglich. Die Eheschließung wird bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen vor Ort durch den Bürgermeister der entsprechenden Gemeinde vorgenommen.
Eine Trauung durch die Standesbeamten ist in Rothenbuch bzw. Weibersbrunn nicht möglich. Durch diese werden Trauungen nur am Dienstsitz in Waldaschaff vorgenommen.
Bitte beachten Sie daher bei Ihrer Planung, dass der Termin für die Eheschließung zunächst mit dem entsprechenden Bürgermeister abgesprochen werden muss und in aller Regel nicht direkt bei der Anmeldung der Eheschließung bestätigt werden kann. Generell empfiehlt es sich bereits im Rahmen einer Voranfrage in den entsprechenden Gemeinden zu klären, ob der Wunschtermin überhaupt verfügbar ist. Sollte der Termin nicht verfügbar sein, muss entweder auf einen alternativen Termin oder einen anderen Trauort (z.B. Waldaschaff) ausgewichen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) muss grundsätzich beim Standesamt in Waldaschaff erfolgen, insofern beide Beteiligte Ihren Wohnsitz in einer der drei Gemeinden haben. Insofern einer der Beteiligten seinen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde besitzt kann die Anmeldung der Eheschließung auch an diesem Ort erfolgen.
Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich erfahren Sie direkt im Standesamt.
Dieses erreichen Sie unter 06095/9710-27 oder per eMail an
Allgemeine Informationen zu standesamtlichen Vorgängen erhalten Sie über das Bürgerportel des Freistaates Bayern
Gerne berät Sie auch unser Standesbeamter Herr Ritter (Tel. 06095.9710-27 oder Email
Gebühr: 12,00 € zzgl. Porto
Gebühr: 12,00 € zzgl. Porto
Gebühr: 12,00 € zzgl. Porto
Gebühr: 12,00 € zzgl. Porto
Gebühr: keine
Gebühr. keine
Gebühr: keine
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Beurkundung gebühren entstehen können, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden.
