Winterdienst und Räumpflicht – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

In der letzten Woche hatten wir einen seit langer Zeit einen Wintereinbruch, wie er seit langer Zeit nicht mehr da gewesen war. An der Stelle zunächst einmal Danke an alle Bürgerinnen und Bürger, welche sich in ihrer Mobilität selbst einschränkten und somit zu beitrugen, dass hier das befürchtete Verkehrschaos ausblieb. Danke aber auch an das gesamte Winterdienstteam, welche hier hervorragende Arbeit geleistet hat.

Dennoch möchten wir auf folgendes Hinweisen und um Beachtung bitten:

  1. Parken am Straßenrand:
    Während parkende Autos schon immer ein Hindernis für den Räum- und Streudienst darstellen, kommt es in letzter Zeit in Mode, dass Anlieger Ihre Fahrzeuge bewusst auf die Straßen stellen, damit die Hofeinfahrten nicht mit Schnee zugeschoben werden.
    Wir bitten dringend darum, diese Unsitte zu unterlassen und die Fahrzeuge in den Grundstücken zu Parken. Für den Räumdienst bedeuten diese Fahrzeuge zusätzlichen Stress beim Fahren und Zeitverlust. Je länger ein Fahrer eines Streufahrzeuges sich an einer Stelle im Schneckentempo vorbeimanövrieren muss, desto länger dauert es bis dieses Streufahrzeug an einer Stelle ist an der es dringend benötigt wird.

  2. Räum- und Streupflicht:
    Die auf jedem Grundstück lastende Verpflichtung eine Gehbahn für den Fußgängerverkehr freizuhalten, gerät so ein wenig Vergessenheit wie uns scheint, denn immer weniger Grundstücke werden entsprechend sauber gehalten.

    Zur Erinnerung: Gemäß der gemeindlichen Verordnung zur Reinhaltung der Straßen und zur Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Grundstückseigentümer verpflichtet vor ihrem Grundstück eine entsprechende Gehbahn freizuhalten.

    Gerade in der letzten Woche mit dem überfrierenden Regen war es wichtig, dass die Bevölkerung sich hier aktiv am Winterdienst wie vorgeschrieben mit beteiligt. Nur zur Erinnerung: Fällt ein Mitbürger auf dem Gehsteig vor einem privaten Grundstück hin und verletzt sich, dann entstehen die Haftungsansprüche des Geschädigten an den jeweiligen Grundstückseigentümer. Nicht an die Gemeinde!

  3. Räum- und Streudienst allgemein:
    Der Räum- und Streudienst ist dafür da, die Situation auf den Straßen zu verbessern, damit wir alle problemloser die Straßen benutzen können. Der Räum- und Streudienst ist nicht dafür verantwortlich, dass Niederschläge wie Schnee und Eis vom Himmel fallen und es ist nicht Aufgabe, dass diese Niederschläge von den Helfern rückstandsfrei mitgenommen werden. Der Streudienst hat den Schnee nicht gebracht und er nimmt diesen Schnee auch nicht mit.

    Er räumt den Schnee nur soweit beiseite, dass die Straßen besser befahren werden können. Und gerade in der letzten Woche haben die Mitarbeiter der Räum- und Streudienste gezeigt, dass diese eine gute Arbeit leisten! Seien es die für die Gemeinde tätigen Personen, dem Landkreis oder die der Autobahnmeisterei.

    Es liegt an uns allen ob wir die Mitarbeiter unterstützen oder ihre Arbeit zusätzlich erschweren. Wenn wir diese Mitarbeiter unterstützen, dann profitieren wir alle davon. Von daher: Mach mit!