Verbot der Verwendung offenen Feuers auf dem Gebiet der Gemeinde Waldaschaff – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

das anhaltende trockene Wetter macht uns allen zu schaffen. Große Teile unserer Vegetation sind stark ausgetrocknet und die Brandgefahr ist weiterhin hoch. Leider gibt es dennoch immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unvorsichtig bzw. fahrlässig mit Feuer umgehen.

 

So z.B. durch das steigen lassen von Himmelslaternen. Bei der derzeitigen Wetterlage sind solche Flugkörper besonders gefährlich. Nicht nur, dass hier offenes Feuer verwand wird, auch kann keinerlei Kontrolle über das Niedergehens des Ballons ausgeübt werden. Wenn dieser in einem bewaldeten Gebiet oder einem Garten niedergeht können unbemerkt Vegetationsbrände entstehen und es kann zu hohen Sachschäden bzw. zu Personenschäden kommen.

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche Himmelslaterne, die am Montag, den 10.07.2023 bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurde. Diese ist unbemerkt in einem Garten niedergegangen. Lediglich Glück hat hierbei einen Brand verhindert!

 

 

Wir möchten deshalb nochmals darauf hinweisen:

Die Verwendung offenen Feuers ist derzeit per Allgemeinverfügung verboten und Verstöße werden mit Geldbuße geahndet!

 

In unser aller Interesse bitten wir um Beachtung!

 

Marcus Grimm
1. Bürgermeister