Grüne Erholungsoasen – Wälder und Wiesen Brut- und Setzzeit hat am 1. März begonnen – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 



Erholung in der freien Natur, Genuss der Naturschönheiten – alles das bietet uns der Spessart rund um Waldaschaff. Für ein harmonisches Miteinander aller Nutzer des Waldes und der Feld- und Wiesengebiete, gilt es im Einklang mit der Natur Regeln zu beachten.

Hundehalter:

Große Verantwortung tragen die Menschen die „auf den Hund gekommen“ sind, denn dem Bewegungsdrang der Vierbeiner gilt es tagtäglich nachzukommen.
Bitte leinen Sie Ihren Liebling zum Schützen unserer Wald- und Feldtiere – insbesondere im Zeitraum der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis Mitte Juli an. Das Haar- und Federwild wird es Ihnen danken.

 

Mountainbiker:
Das Anlegen von Bahnen und Sprungrampen für Mountainbiker ist in Waldgebieten untersagt. Im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), Artikel 13, ist das Betreten des Waldes wie folgt geregelt:
(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung mit Rücksicht auf unsere Waldbewohner und anderen Nutzern des Waldes.

Reiter und Pferdekutschen (Fahrer):
Auf dem Rücken eines Pferdes die Schönheit und Weite der Natur zu genießen, ist für Reiter das höchste Glück und Entspannung pur.
Einen Grundsatz sollten Reiter und Fahrer von Pferdekutschen unbedingt beachten:
Vor Sonnenauf- und nach Sonnenuntergang nicht bzw. nicht mehr im Wald reiten oder fahren. Laut Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten und gefahren werden. Entscheidend ist die Eignung des Weges. Dies ist abhängig vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den Witterungsverhältnissen. Das Reiten und Fahren muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Natur und Landschaft müssen pfleglich behandelt werden. Grundsätzlich verboten ist das Reiten und Fahren auf Feldrainen, Böschungen, Pfaden, Steigen oder ähnlichen schmalen Fußwegen, Rückegassen, Waldschneisen und Wildwechseln. Innerhalb des Waldbestandes, d.h. zwischen den Bäumen hindurch, ist das Reiten nicht zulässig.

Wir wünschen allen Nutzern der Wälder und Wiesen ein harmonisches Miteinander und erholsame Stunden.

 

Marcus Grimm

  1. Bürgermeister