„Neues aus dem Wespennest“ – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Thema: Energieberatung

Rubrik: „Neues aus dem Wespennest“

Veröffentlichung: KW 02/2024

 

Heizungsgesetz, Förderungen, Preise – das gilt 2024: Energieberatung des VerbraucherService Bayern gibt Ausblick

Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucher*innen mehr Zuschüsse. Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltprämie für Elektroautos sinkt, auch sinken die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern (VSB) erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst entscheidende Neuerungen zusammen.

Ab 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dann müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht früher.

„Gute Nachrichten für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen ‚Speedbonus‘ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden“, erklärt Hans-Peter Schmitt, Energieberater beim VSB. Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt. Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer. Ab März 2024 wird das Erdgas selbst auch wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Ab dem kommenden Jahr sinkt die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der BAFA-Liste stehenden Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Bundesförderung beträgt dann 3.000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller. Leasing- und Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucher*innen nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Die kostenfreie Energieberatung für den WEstSPEssart findet immer am letzten Dienstag im Monat von 13 bis 16 Uhr im Rathaus Laufach (gerade Monate) oder im Rathaus Bessenbach (ungerade Monate) statt und hilft bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Der Energie-Fachmann berät anbieterunabhängig und individuell auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden zugeschnitten. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und bei den fünf WESPE-Rathäusern oder unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 möglich. Auch der Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg, Andreas Hoos, steht für derartige Anfragen unter 06021/394313 gerne zur Verfügung.

 

 

 

Thema: Jugendbefragung

Rubrik: „Neues aus dem Wespennest“

Veröffentlichung: KW 02/2024

 

Jugendbefragung der WESPE beendet

Vielen Dank an alle Jugendlichen in Bessenbach, Haibach, Laufach und Waldaschaff, die sich an der Jugendbefragung beteiligt haben. Wir freuen uns über eine gute Rücklaufquote von über 20 %. Die Ergebnisse der Befragung werden der Zielgruppe (Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahre) am Freitag, den 23. Februar 2024 im Haus Nebenan in Laufach (Jugendhaus LA-Fisch) präsentiert. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung werden rechtzeitig veröffentlicht.

Die Jugendlichen aus der Gemeinde Sailauf wurden nicht in die Umfrage einbezogen, da dort erst Ende 2022 eine Jugendbefragung durchgeführt wurde. Trotzdem sind natürlich auch Sailaufer Jugendliche bei der Veranstaltung in Laufach herzlich willkommen.

 

 

Thema: Regionalbudget

Rubrik: „Neues aus dem Wespennest“

Veröffentlichung: KW 02/2024

 

Regionalbudget: Fristende zur Einreichung von Förderanfragen

Beim ersten Förderaufruf zum Regionalbudget 2024 mit Abgabefrist am 05.11.23 wurden nur so wenige Projektideen eingereicht, dass diese lediglich die Hälfte des zur Verfügung stehenden Budgets von 100.000 € ausgeschöpften. Deswegen wurde ein zweiter Förderaufruf mit Fristende 07.01.24 gestartet. Bis zu diesem Datum gingen nun so viele Anträge ein, dass das Budget bei Weitem nicht für alle reichen wird. Das Entscheidungsgremium hat bei seiner Sitzung Ende Januar dementsprechend die Qual der Wahl und muss anhand verschiedener Auswahlkriterien die besten Projekte heraussuchen. Die Antragsteller werden Anfang Februar über die Entscheidung unterrichtet.

Ab nächster Woche werden, beginnend mit den Projekten aus dem ersten Förderaufruf, an dieser Stelle wöchentlich jeweils drei Projekte vorgestellt, die 2024 über das Regionalbudget der WESPE bezuschusst werden. Weitere Informationen zum Regionalbudget sind auch online auf der Homepage www.wespe.bayern zu finden.