Neues aus dem Wespennest – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Landschaftspflegekonzept der WESPE veröffentlicht

Wälder, Wiesen, Streuobst - die landschaftliche Attraktivität des WEstSPEssart wird niemand bestreiten. Die Spessarttäler sind jedoch von der Verbuschung bedroht, denn Flächen, die einst bewirtschaftet wurden, werden heute vielfach nicht länger genutzt und gepflegt.

Doch der Erhalt der ortsbildprägenden Kulturlandschaft ist den WESPE-Gemeinden ein wichtiges Anliegen. Daher beauftragte die Kommunale Allianz WEstSPEssart schon im Jahr 2019 das Büro Team 4 mit der Erstellung eines Landschaftspflegekonzepts, welches Maßnahmen aufzeigt, um die landschaftlichen Elemente des Vorspessarts auch für die kommenden Generationen zu bewahren.

Dabei spielt der Erhalt der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft auch für den Naturschutz eine beachtliche Rolle, denn die kleinteilig bewirtschafteten Flächen bieten einer Vielzahl an heimischen Tier- und Pflanzenarten einen optimalen Lebensraum. So sorgt der Erhalt der Kulturlandschaft auch für den Erhalt der Artenvielfalt.

Damit sich alle regionalen Akteure in den Prozess der Konzepterstellung einbringen konnten, wurden in jeder der fünf WESPE-Kommunen zwei Ortsrunden mit Landwirten, Jägern, Imkern und weiteren Beteiligten durchgeführt. Darüber hinaus fanden diverse themenspezifische Fachgespräche statt. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie zog sich die Phase der Konzepterstellung vom Sommer 2019 bis Sommer 2023.

Nun ist es endlich fertiggestellt und kann von Interessierten auch auf der Homepage der WESPE (www.wespe.bayern) im Downloadbereich heruntergeladen und angesehen werden.

Für die Umsetzung des Konzeptes wurde mit Björn Schuck bereits eine interkommunale Fachkraft für Landschaftspflege eingestellt. Der gelernte Gärtnermeister Garten- und Landschaftsbau und Landwirt aus Gailbach wird die Stelle zum Jahresbeginn 2024 antreten. Neben seiner beruflichen Ausbildung und der Tätigkeit im familiären landwirtschaftlichen Betrieb ist Björn Schuck passionierter Feldgeschworener und Jäger, so dass er über umfangreiches Wissen und viele Kontakte in der Region verfügt, was ihm seine anspruchsvolle Aufgabe sicherlich erleichtern wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Regionalbudget

Rubrik: „Neues aus dem Wespennest“

Veröffentlichung: KW 37/2023

 

Regionalbudget 2024 – Projektvoraussetzungen

Auch im Jahr 2024 steht für die WESPE wieder ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Damit werden Kleinprojekte gefördert, die dazu beitragen unsere Region noch etwas lebenswerter zu gestalten. Dafür erhalten sie einen Zuschuss von 80 % der Nettokosten, maximal jedoch 10.000 €.

Während der Antragsphase, die am 05. November 2023 endet, werden an dieser Stelle im Amtsblatt die wichtigsten Details zur Förderung erläutert. Alle Informationen zusammengefasst sind auch unter www.wespe.bayern zu finden. Außerdem steht das Allianzmanagement telefonisch (tel. 06093/973328) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) für Rückfragen zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen muss ein Projekt für das Regionalbudget erfüllen?

Über das Regionalbudget können nur Kleinprojekte im Gebiet der Kommunalen Allianz WEstSPEssart – also in den fünf Gemeinden Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und Waldaschaff – gefördert werden. Unter Kleinprojekten sind dabei all jene Projekte zu verstehen, deren förderfähige Nettokosten (abzgl. Skonto, Rabatte und Boni) 20.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus darf der Zuwendungsbedarf nicht weniger als 500 € betragen, so dass das Projekt insgesamt mindestens ca. 750 € (brutto) kosten muss.

Des Weiteren darf mit dem Projekt erst nach der Förderzusage und frühestens zum 01.01.2024 begonnen werden und es muss bis spätestens 20.09.2024 vollständig abgeschlossen und bis 01.10.2024 abgerechnet worden sein. Diese Fristen können nicht verschoben werden!

Inhaltlich sind der Kreativität bei der Projektgestaltung wenig Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass es keine parteipolitischen Ziele verfolgt und nicht ausschließlich privaten Interessen dient. Darüber hinaus sind Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Eine detaillierte Übersicht über nicht förderfähige Maßnahmen ist auf der Homepage der WESPE bei den Auswahlkriterien zu finden.