Neue Kostensatzung für die Gemeinde Waldaschaff – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Neue Kostensatzung für die Gemeinde Waldaschaff:

Wie im Bericht aus dem Gemeinderat bereits angekündigt, hat der Gemeinderat Waldaschaff eine neue Kostensatzung erlassen, welche die bisherige Satzung aus dem Jahr 2002 ersetzt.

Hiermit wird folgende Kostensatzung veröffentlicht:

 

Satzung über die Erhebung

von Verwaltungskosten für Amtshandlungen

 im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Waldaschaff

-Kostensatzung-

 

Die Gemeinde Waldaschaff erlässt aufgrund von Art. 22 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende

 

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Die Gemeinde Waldaschaff erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von einem bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen oder in Verordnungen getroffen sind.

 

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.02.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.03.2002 außer Kraft.

 

Waldaschaff, 16.01.2023

Marcus Grimm

  1. Bürgermeister

 

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)