Kurzer Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 








Tagesordnung öffentlicher Teil

 

1.

Bürgerfragestunde

 

1.1.

Schillerstraße 10

 

Sachverhalt:

Von Seiten einer Bewohnerin aus dem Anwesen Schillerstraße 10 wurde sich nach dem Stand des Baugenehmigungsverfahrens für das selbige Anwesen erkundigt.

Der Bauträger hat zwar genehmigte Pläne, hat aber planabweichend gebaut. Trotz mehrfacher Hinweise hat der Bauträger diesen Fehler, welchen er begangen und allein zu vertreten hat, nicht beseitigt.

Die Gemeinde Waldaschaff wird daher von ihren Forderungen nicht abweichen.

Insofern ist der Bauträger der alleinig Verantwortliche für diese Situation. Schadensersatzansprüche sind daher ausschließlich an den Bauträger zu stellen.

 

1.2.

Feuerwehrgerätehaus

 

Sachverhalt:

Hierzu berichtet Bürgermeister Marcus Grimm, dass dieser Punkt auch nochmal im Rückblick und in der Vorschau auf das kommende Jahr thematisiert wird. Richtig ist, dass dieses Projekt oberste Priorität beim Gemeinderat hat. Richtig ist aber auch, dass wir uns aktuell ein Gebäude wie es unter den Standard-Abläufen geplant wurde, nicht leisten können. Wir suchen daher nach entsprechenden Alternativen.

Für den Februar ist ein Treffen mit dem Innenstaatssekretär Sandro Kirchner geplant um die Problematik vor Ort aufzeigen zu können.

 

1.3.

Ausbau Kreisstraße

 

Sachverhalt:

Auf eine Frage aus der Bürgerschaft teilte Bürgermeister Marcus Grimm mit, dass die Baumaßnahmen nach der Winterpause am 01.04. wieder durch die Fa. Grümpel aufgenommen werden.

Die Baumaßnahmen sind aktuell vor dem Bauzeitenplan.

 

1.4.

Ausbau Glasfaser

 

Sachverhalt:

Hier kann mitgeteilt werden, dass hier aktuell laut- und geräuschlos durch die Firma Hemming weitergearbeitet wird und inzwischen schon über 100 Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen werden konnten. Witterungsbedingt wird aktuell im Bereich Tiefbau so gearbeitet, wie es eben möglich ist. Der Schwerpunkt liegt im Moment daher  die vorhandenen Leitungen auf deren Durchgängigkeit zu überprüfen und die funktionierenden Verbindungen auch entsprechend ans Licht zu bringen.

 

1.5.

Überwachung ruhender Verkehr

 

Sachverhalt:

Eine weitere Frage aus der Bürgerschaft war, ob und in welcher Art und Weise der ruhende Verkehr überwacht wird und ob es möglich ist, auch als private Person Falschparker zu melden.

Hierzu wurde geantwortet, dass der Zweckverband zur Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZVAU) vereinbarungsgemäß unterwegs ist und seine Aufgaben erfüllt. Es werden auch die Nebenstraßen mit überwacht.

Bürgerinnen und Bürger können Falschparker entweder an die Gemeinde, den ZVAU oder die Polizei melden. Hierzu wird dann ein Bild des Verkehrsverstoßes benötigt, die genaue Uhrzeit von wann bis wann das Falschparken stattgefunden hat und den exakten Ort an dem der Parkverstoß begangen wurde. Gleichzeitig müsste im Rechtsstreit die Bereitschaft bestehen, den gemeldeten Verstoß vor Gericht zu bezeugen.

 

1.6.

Baukran in der Rosenwiesenstraße

 

Sachverhalt:

Für die halbseitige Sperrung des Rosenwiesenweges wurde eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und auch entsprechend der Genehmigung Verkehrsschilder aufgestellt. Die Verkehrsschilder werden aber regelmäßig durch Fremde umgestellt. Grund dieses Handelns ist wohl, dadurch mehr Parkplätze auf der Straße zu schaffen. Manchmal wird dieser Bereich so klein gestellt, dass ein Vorbeifahren mit dem PKW fast nicht möglich ist.

Hier wird die Verwaltung gebeten das Halteverbot zu überwachen.

 

2.

Verwaltungsmitteilungen

 

2.1.

Kleiner Jahresrückblick 2023 und Vorschau auf 2024

 

Sachverhalt:

Ein außergewöhnlich hektisches Jahr 2023 liegt nun hinter uns. Ein Jahr was geprägt war durch viel gesetzlich vorgeschriebene Arbeiten und Dokumentationen, welche aber effektiv recht unproduktiv für die Gemeinschaft waren.

Dennoch wurde im Jahr 2023 wieder viel erledigt. Hier ein kleiner Rückblick auf die größten Vorhaben der Gemeinde Waldaschaff aus dem letzten Jahr:

  • Weihnachtsmarkt am Freizeitgelände
  • Verabschiedung Parkraumkonzept für Waldaschaff
  • Fertigstellung Ausbau Aschaffstraße
  • Weiterführung und alternative Planungsüberlegung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus
  • Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für die Wasserver- und Entsorgung
  • Weiter Ausbau der Kreisstraße BA V
  • Fortführung Kanalsanierungskonzept
  • Abschluss Außenbereich Rathaus
  • Gründung eines Regionalwerkes zur Energieversorgung unserer Region in kommunaler Hand
  • Untersuchungen zur Energieeinsparung und Nutzung von Sonnenenergie an gemeindlichen
    Objekten
  • Abschluss ILEK WeSpe zur Fortführung 2. Förderperiode
  • Erwerb der Fläche „Große Äcker“ und Beginn der Planung für das Neubaugebiet

 

Ein kleiner Ausblick auf die Projekte des Jahres 2024 ist in TOP 2.2 enthalten.

 

2.2.

Übersicht über die geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 2024

 

Sachverhalt:

Bürgermeister Marcus Grimm stellte die wesentlichen Projekte im Hoch- und Tiefbau für das Jahr 2024 vor. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage beschränkt sich die Bauverwaltung hier auf das absolut notwendige bzw. Maßnahmen die schon begonnen sind.

 

Die großen Maßnahmen 2024 sind:

 

Hochbau:

  • Vorantreiben des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses
  • Fertigstellung der Erweiterung des Kindergartens mit Neuanlage der Außenanlage
  • Umbauarbeiten für mehr Klassenzimmer in der Grund- und Mittelschule
  • Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus
  • Restaurierung der Rathausfassade
  • Photovoltaik Rathaus

 

Straßenbau/Tiefbau:

  • Fertigstellung des BA V an der Kreisstraße (Ortseingang bis Fabrikstraße)
  • Planung des nächsten Abschnitts der Kreisstraße (Fabrikstraße bis Am Sülzberg)
  • Planung und Umbau Kreuzung Aschaffenburger Str./Höhenstraße
  • Planung Brückenbauwerk Brückenstraße
  • Restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Jährliche geschlossene Kanalsanierung
  • Brücken- und Bauwerkssanierung
  • Jährliche Straßensanierung
  • Umstellung auf digitale Wasserzähler im gesamten Ortsgebiet

 

Maßnahmen die durch den Bauhof umgesetzt werden:

  • Weitere Sanierung der Rathausmauer
  • Pflasterarbeiten im Bauhof inkl. Einzäunung
  • Erneuerung der Grünanlagen in der Hoffuhre und auf dem Friedhof

 

Dies sind nur die hauptsächlichen Maßnahmen in 2024. Des Weiteren wurde das Straßenbauprogramm ab 2024 vorgestellt, welches sich auch auf begonnene bzw. notwendige Maßnahmen beschränkt.

 

Die endgültigen Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden momentan durch die Bauverwaltung ermittelt und im Rahmen der Haushaltsplanung vorgestellt, so dass entschieden werden kann, welche Maßnahmen vorangetrieben werden.

 

2.3.

Bürgerversammlung 2024

 

Sachverhalt:

Die diesjährige Bürgerversammlung ist für Montag, 15.04.2024, 19.00 Uhr in der Turnhalle geplant. Wir bitten diesen Termin schon einmal zur Kenntnis zu nehmen.

 

2.4.

Einladung zur Prunksitzung

 

2.5.

Ausweichfläche für den Kindergarten

 

Sachverhalt:

Im Zuge des Erwerbs der Fuggerstraße 8 wurde nun bei den Rodungs- und Pflegearbeiten am Grundstück die untere Fläche in Richtung zur Hoffuhre freigelegt. Diese Fläche würde sich beispielsweise optimal als Ausweichfläche für den Kindergarten eigenen. Dies wird mit der Kindergartenleitung entsprechend besprochen.

 

3.

BUG-Sitzung vom 07.12.2024 und 18.01.2024(öffentlicher Teil)

 

3.1.

Straßenverkehr; Ergebnis der Verkehrsschau 2023 und weiteres Vorgehen

 

Sachverhalt:

Am 30.11.2023 fand im Rahmen einer Besprechung unter Beratung der Polizeiinspektion Aschaffenburg die Verkehrsschau 2023 statt. Hier wurden verschiedene Problemstellen, angesprochen und Lösungsansätze diskutiert.

 

Ein Problem welches nicht nur in Waldaschaff besteht, sind die sog. „Elterntaxis“. Durch die Vielzahl an Eltern welche ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und hierbei möglichst weit bis zum Eingang der Schule vorfahren möchten, werden hierbei andere Schüler gefährdet. Es soll daher darauf hingewirkt werden, dass die Kinder, welchen von den Eltern zur Schule gefahren werden, im Bereich des Parkplatzes an der Kirche aussteigen. Somit könnten die Kinder dann problemlos dem breiten und ausgebauten Gehweg über die Höhenstraße zur Schule laufen. 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines absoluten Halteverbotes in der Höhenstraße vom Kreuzungsbereich Aschaffenburger Straße / bis Kreuzungsbereich Schulstraße zu.

Im weiteren Verlauf der Höhenstraße wird ab dem Kreuzungsbereich Höhenstraße/Schulstraße bis zum Kreuzungsbereich Höhenstraße/Bayernstraße, inkl. Frankenstraße, eine Halteverbotszone ausgewiesen, in welcher nur in markierten Flächen geparkt werden darf. Die Parkflächen sollen zunächst nur für eine Testphase von ca. einem halben Jahr in gelber Farbe aufgebracht werden. Während, bzw. am Abschluss der Testphase erkennt man, ob noch Veränderungen an den eingeteilten Parkmöglichkeiten vorgenommen werden müssen, bevor die Parkflächen dann endgültig mit weißer Farbe markiert werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

Beschluss:

Im Bereich der Kirchstraße und der Schulstraße werden Zusatzschilder „Kinder“ aufgestellt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

Beschluss:

Alle öffentlichen Parkplätze erhalten eine Höchstparkdauer von 2 Std. im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit Ausnahme folgender Parkplätze:

  1. Parkplätze in der Kirchstraße, welche sich direkt vorm Friedhof befinden.
  2. Parkplätze in der Fuggerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 3400/4
  3. Parkplätze in der Helgenfeldstraße.

Bei den Ausnahmen 1 bis 3 gilt grundsätzlich für den ganzen Tag eine Höchstparkdauer von 2 Std.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

3.2.

Bauleitplanung; Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Ebets Rodwiese"

 

Sachverhalt:

Dem Gremium lag ein Antrag der zur Änderung des Bebauungsplanes „Ebets/Rodwiese“ vor.

 

Der Bebauungsplan, welcher im Jahr 1996 erstmals in Kraft getreten ist, wurde im Laufe der Zeit ein paarmal angepasst. Dies lag vor allem daran, dass weit nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt wurde. Aufgrund der unterschiedlichen Topographie im Baugebiet stellte sich oftmals das Problem, dass Baugenehmigungsverfahren im Freistellungsverfahren nicht durchgeführt werden konnten, da verschiedene Festsetzungen nicht eingehalten werden konnten. Dies ist kein spezifisches Problem des Bebauungsplanes „Ebets/Rodwiese“, sondern ein allgemeines Problem, da schließlich die Bebauungspläne welche vor der Einführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens aufgestellt wurden, die Anforderungen für ein solches Freistellungsverfahren nicht berücksichtigen konnten. Zum „Problem“ werden in der Praxis Bebauungspläne von sog. „Neubaugebieten“, welche in nicht sehr langer Zeit vor der Einführung des Genehmigungsfreistellungsverfahren aufgestellt wurden, da hier in diesen Gebieten relativ viel gebaut wird und durch die Masse an Fällen ein Handlungsbedarf entsteht.

 

Bei der Änderung aus dem Jahr 2017 war es wie bei den anderen Änderungen Ziel, den Bebauungsplan weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Das ist im Kern auch gelungen. Dennoch können aufgrund der Topographie im Baugelände nicht alle Fälle gelöst werden.

 

Der Gemeinderat diskutierte darüber, ob der Bebauungsplan in Teilen wieder auf den Stand von 2017 zurück gesetzt werden sollte.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Ebets/Rodwiese“ in seiner aktuellen Fassung zu belassen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

 

3.3.

Bauantrag; Neubau Betriebsgebäude Tektur, Am Heerbach 8c

 

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben soll entgegen der ursprünglichen Pläne kleiner ausgeführt werden.

 

Nachdem es sich um eine Reduzierung einer bestehenden Genehmigung handelt schlägt die Bauverwaltung vor, dem Vorhaben ohne weitere Auflagen zuzustimmen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss dem Vorhaben ohne weitere Auflagen zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

4.

Bauantrag; Wohnhausneubau Schillerstr. 10 - Anhörung durch die Bauaufsichtsbehörde

 

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den Abweichungen von den Baugrenzen, da diese als geringfügig einzustufen sind und vergleichbare Abweichungen bereits zugelassen wurden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 4

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt keine Befreiung von der Stellplatzsatzung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

 

 

5.

Kulturelle Angelegenheiten;

Überarbeitung der gemeindlichen Ehrensatzung

 

Sachverhalt:

Hinsichtlich der kulturellen Förderung war es Wunsch des Gemeinderates, im Hinblick auf die musikalischen Leistungen eine ähnliche Förderung wie bei den Sportlern zu schaffen, nachdem Musiker, oder auch andere Kulturschaffende selten an Turnieren oder vergleichbaren Wettbewerben teilnehmen.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig eine neue Satzung, welche separat veröffentlich wird.

 

6.

BayFwG; Bestätigung der Wahl des stellv. Kommandanten

 

Sachverhalt:

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Waldaschaff am 05.01.2024 wurde Herr Thorsten Fleckenstein erneut zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Waldaschaff gewählt.

Gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz ist die Wahl eines Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten durch den Gemeinderat zu bestätigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Thorsten Fleckenstein zum stellv. Kommandanten.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 0