Keine Benutzung von gemeindlichen nichtöffentlichen Parkplätzen! – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 

Die Gemeinde Waldaschaff stellt öffentliche Parkplätze zur Verfügung, auf welchen die Allgemeinheit parken kann (z.B. Freizeitgelände, an der Kirche, Kindergarten). Diese Parkplätze sind entsprechend ausgewiesen, zum Teil auch zeitlich befristet, aber alle kostenlos benutzbar.

 

Diese Benutzung für die Öffentlichkeit gilt nicht für Parkplätze von gemeindlichen Liegenschaften wie beispielsweise Schule und Rathaus! Dies sind keine öffentlichen Parkplätze!

 

Beispielsweise werden diese Parkplätze wie an der Schule in den Ferien regelmäßig benötigt um Wartungs- und Pflegearbeiten durchführen zu können. Hier entstanden gerade in der letzten Woche der Allgemeinheit unnütze Kosten, weil Mäharbeiten wegen Fremdparker auf dem Schulgelände nicht durchgeführt werden konnten.

 

Daher bitte künftig die nichtöffentlichen Parkplätze auch nicht nutzen.