Hinweise zu gesetzlichen Parkverboten – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Immer wieder wird von Bürgerinnen und Bürgern das Anbringen von Parkverbotszeichen an verschiedenen Stellen beantragt. In den meisten Fällen ist dies allerdings nicht notwendig, da die Straßenverkehrsordnung hier schon das Parkverbot regelt und dies dann eine sogenannte Doppelregelung wäre. Aus diesem Grund möchten wir einmal darauf hinweisen, wo das Parken nach StVO auch ohne Beschilderung verboten ist:

 

  • Im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, sowie 5m davor und dahinter. Hier zählt der Schnittpunkt der Straßenkante
  • An engen Fahrbahnstellen, wenn die Restdurchfahrtsbreite 3,05m unterschreitet
  • Vor Grundstückseinfahrten, bei engen Fahrbahnen auch gegenüber ( Restbreite 3,05m)
  • In engen Kurvenbereichen
  • Vor abgesenkten Bordsteinen
  • An Haltestellen, sowie 15m davor und dahinter
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (sogenannte Spielstraße)
  • Auf dem Geh- und Radweg, sowie auf Fußgängerwegen

 

Wir möchten hiermit alle Bürgerinnen und Bürger nochmals sensibilisieren. Gerade Groß- und ganz speziell Rettungsfahrzeuge sind auf die Einhaltung der Parkregeln angewiesen. Auch das Parken auf dem Gehweg stellt immer wieder Probleme dar. Hier müssen Kinderwägen, Rollatoren, aber auch Schulkinder auf die Fahrbahn ausweichen und setzten sich somit Gefahren aus.

 

Entlastung des Parkraums, Unzulässige Nutzung von Garagen und Stellplätzen

Heutzutage wird der öffentliche Parkraum immer knapper, da die Anzahl der Pkw pro Haushalt stetig steigt. Ein Problem ist hier aber auch, dass genehmigte Stellplätze und Garagen zweckentfremdet werden. Wir möchten aus diesem Grund darauf hinweisen, dass eine Zweckentfremdung notwendiger Stellplätze und Garagen, die in der Baugenehmigung dargestellt sind (z.B. als Lager) unzulässig ist. Die Entscheidung, ob Stellplätze und Garagen objektiv benötigt werden, richtet sich hier nicht nach den Vorstellungen des Eigentümers, sondern nach dem tatsächlichen, genehmigten Stellplatzbedarf. Wir appellieren hier also an die Vernunft der jeweiligen Eigentümer hier ordnungsgemäße Zustände zu schaffen und die privaten Stellplätze auch zu nutzen. Nur so ist es in Zukunft möglich, den knappen Parkraum zu bewirtschaften und zu entlasten.