Ehrungssatzung der Gemeinde Waldaschaff: – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Wie bereits im Bericht aus der Gemeinderatssitzung erwähnt, möchte die Gemeinde Waldaschaff auch eine Ehrungsmöglichkeit für künstlerische Tätigkeiten ermöglichen und hat hierzu eine Änderung der Ehrungssatzung beschlossen, welche hiermit veröffentlicht wird.

 

Die Gemeinde Waldaschaff erlässt hiermit folgende Satzung:

 

 

Satzung der Gemeinde Waldaschaff

über Ehrungen und Auszeichnungen

 

Die Gemeinde Waldaschaff erlässt gem. Art. 23 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

I.

Ernennung zum Ehrenbürger

§1

  • Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Waldaschaff besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden (Art. 16 Abs. 1 GO). Die Ernennung ist die höchste Auszeichnung, welche die Gemeinde verleiht.

  • Über die Ernennung wird dem Ehrenbürger eine Urkunde (Ehrenbürgerbrief) in feierlicher Form ausgehändigt.

  • Die Ernennung der Ehrenbürger setzt einen schriftlichen Antrag an den Gemeinderat voraus, der darüber mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

  • Die Ernennung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden.

 

II.

Ehrenbrief der Gemeinde Waldaschaff

 

 §2

  • Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Waldaschaff verdient gemacht haben, können mit dem Ehrenbrief der Gemeinde Waldaschaff ausgezeichnet werden. Die Ernennung ist die zweithöchste Auszeichnung, welche die Gemeinde verleiht.

  • Der Ehrenbrief der Gemeinde Waldaschaff wird in feierlicher Form ausgehändigt.

  • Die Verleihung des Ehrenbriefes setzt einen schriftlichen Antrag an den Gemeinderat voraus, der darüber mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

  • Die Ernennung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden.

III.

Bürgermedaille

 

 §3

  • Die Bürgermedaille der Gemeinde Waldaschaff kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Gemeinde Waldaschaff verdient gemacht haben oder die der Gemeinderat aus einem besonderen Grunde auszeichnen und ehren will.

  • Die Bürgermedaille trägt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift "Gemeinde Waldaschaff" und auf der Rückseite (Motiv) mit den Worten "Für Verdienste um die Gemeinde Waldaschaff".

    Die Bürgermedaille wird in drei Klassen verliehen: in Gold, Silber und in Bronze.

  • Die Bürgermedaille wird in angemessener Form zusammen mit einer Urkunde überreicht.

    Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:

    ".......... hat sich um die Gemeinde Waldaschaff verdient gemacht. Der Gemeinderat hat ihm/ihr deshalb mit Beschluss vom ....... in dankbarer Anerkennung die Bürgermedaille in Gold/Silber/Bronze verliehen."

  • Die Verleihung der Bürgermedaille setzt einen schriftlichen Antrag an den Gemeinderat voraus, der darüber mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

  • Die Bürgermedaille in Gold erhalten:

    - Ehrenbürger aus Anlass der Verleihung der Ehrenbürgerrechte;
    - Persönlichkeiten aus Anlass der Verleihung des Ehrenbriefes der Gemeinde Waldaschaff
    - Mitglieder des Gemeinderates nach Vollendung von 4 Wahlperioden in der Gemeinde
    Waldaschaff
    - Mitglieder von Vereinsvorstandschaften nach 40- jähriger Tätigkeit in dieser Funktion
    - Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes oder anderer
      Hilfsorganisationen nach einer aktiven Dienstzeit von 40 Jahren.
    - besonders verdiente Persönlichkeiten.

  • Die Bürgermedaille in Silber erhalten:

    - Mitglieder des Gemeinderates nach Vollendung von 3 Wahlperioden in der Gemeinde
    Waldaschaff beim Ausscheiden aus dem Gemeinderat;
    - Mitglieder von  Vereinsvorstandschaften nach 30-jähriger Tätigkeit in dieser Funktion;
    - Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes oder anderer
      Hilfsorganisationen nach einer aktiven Dienstzeit von 30 Jahren.
    - verdiente oder besonders zu ehrende Persönlichkeiten.

  • Die Bürgermedaille in Bronze erhalten:

  • Mitglieder des Gemeinderates nach Vollendung von 2 Wahlperioden in der Gemeinde    
    Waldaschaff beim Ausscheiden aus dem Gemeinderat;
  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Roten Kreuzes oder anderer Hilfsorganisationen nach einer aktiven Dienstzeit von 20 Jahren
  • verdiente oder zu ehrende Persönlichkeiten.
  • Mitglieder von Vereinsvorstandschaften nach 20-jähriger Tätigkeit in dieser Funktion;

  • Die Verleihung kann wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden.

 

IV.

Ehrennadel der Gemeinde Waldaschaff

für Verdienste um das Gemeinwesen der Gemeinde sowie in Sport und Kultur

 §4

  • An Mitglieder und Mannschaften von Sportvereinen mit Sitz in der Gemeinde Waldaschaff kann für sportliche Leistungen und an Gemeindeangehörige für Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Gemeinde die Ehrennadel verliehen werden. Weiterhin können Musiker, Orchester und andere Kulturschaffende für Verdienste und Leistungen auf ihrem jeweiligen Gebiet der Kultur sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Jugendfeuerwehr für Leistungen im Bereich des Feuerwehrwesens die Ehrennadel der Gemeinde Waldaschaff verliehen bekommen.

  • Die Ehrennadel enthält das Gemeindewappen.

  • Die Ehrennadel in Silber (versilbert) wird für langjährige Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Gemeinde, für den 1. Sieg bei Landesmeisterschaften und, bzw. oder für 1., 2. oder den 3. Sieg bei Deutschen oder höheren Meisterschaften verliehen.

  • Die Ehrennadel in Bronze wird für Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Gemeinde für 1. Siege bei Kreis- oder Bezirksmeisterschaften und bei 2. und 3. Siegen bei Landesmeisterschaften verliehen.

  • 4 Absätze 3 und 4 gilt nicht für die Ringerabteilung des KSV Bavaria Waldaschaff. Die Ehrennadel in Bronze wird hier für Verdienste auf dem Gebiet des Sports in der Gemeinde für 1., 2. und 3. Siegen bei Landesmeisterschaften verliehen. Die Ehrennadel in Silber wird für die Ringerabteilung für 1., 2. oder 3. Siege bei Deutschen oder höheren Meisterschaften verliehen.

  • Die Ehrennadel in Bronze und Silber für künstlerische Tätigkeiten entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.

  • Höchst- und Bestleistungen können den Meisterschaften gleichgestellt werden.

  • Bei Meisterschaften, Höchst- oder Bestleistungen einer Mannschaft wird die Auszeichnung den Mannschaftsmitgliedern verliehen.

  • Die Ehrennadel in Bronze oder Silber wird an denjenigen Sportler oder Gemeindeangehörigen nur einmal verliehen.

 

  • Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten die Ehrennadel in Bronze bei Erhalt der Deutschen Jugendspange.

    Mitglieder der Feuerwehr erhalten beim Erhalt des Abzeichens der Endstufe der Leistungsprüfungen die Ehrennadel in Silber.

 

 §5

 

Die Verleihung setzt einen schriftlichen Antrag mit Begründung des jeweiligen Vereins bzw. des Feuerwehrkommandanten voraus. Die Anträge sind jeweils bis zum 15. Februar für das vorausgegangene Kalenderjahr einzureichen.

 

 

 §6

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen vorgenommen werden. Sie ist mit der Überreichung einer Urkunde verbunden, in der der Name des Ausgezeichneten oder der Mannschaft und die Leistung oder die Verdienste eingetragen werden.

 

 §7

Der Abschnitt IV (Ehrennadel) dieser Satzung ist in Verbindung mit den Richtlinien der Vereinsförderung zu sehen.

 

 §8

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft.

 

Waldaschaff, den 07.02.2004

 

Marcus Grimm

  1. Bürgermeister