Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023 – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 

 

1.

Verwaltungsmitteilungen

 

1.1.

Weihnachtsmarkt 2023

 

Sachverhalt:

Herzliche Einladung bereits heute schon zum Weihnachtsmarkt der Gemeinde Waldaschaff im Freizeitgelände „Am Knückel“ am Wochenende 16. und 17.12..

Der Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr wieder wie in vor Corona-Zeiten im gewohnten Umfang im Freizeitgelände statt.

 

1.2.

Dach der Schule

 

Sachverhalt:

Wir hatten im Schulgebäude im Trakt III in diesem Jahr einen kleinen Wassereinbruch. Die Dächer der Schule sind inzwischen über 50 Jahre alt, so dass auch hier bald eine Sanierung anstehen wird.

Das Dach, welches mit einer PV-Anlage belegt ist, wurde im Oktober untersucht und die betroffenen defekten Ziegel wurden ausgetauscht. Zur Kontrolle wurden verschiedene Bereiche geöffnet. Hierbei wurde festgestellt, dass die Folie unterhalb der Ziegel, welche damals als doppelter Schutz verlegt wurde, komplett brüchig ist. Die Ziegel sind aber grundsätzlich soweit noch gut, so dass diese noch ca. 10 Jahre halten können.

Nachdem der Vertrag mit der PV-Anlage noch bis Ende 2025 läuft, besteht hier somit kein dringender Bedarf weitere Unterhaltungsmaßnahmen am Dach der Schule durchzuführen.

Dennoch gilt es die Sanierung des Schuldaches im Auge zu haben und hier dann nach Ablauf des PV-Vertrages auf ein mögliches Förderprogramm im Bereich der Dachsanierung, oder einer Schulbausanierungsförderung zu warten.

 

1.3.

Sachstandsbericht Ausbau Aschaffenburger Straße BA V

 

Sachverhalt:

Die Baufirma Grümbel hat mitgeteilt, dass Sie für den Bauabschnitt V eine lange Winterpause planen wird und die Arbeiten dort erst am 01.04.2023 wieder aufgenommen werden sollen. In Absprache mit dem Landratsamt Aschaffenburg wird dem zugestimmt, da hier von Seiten der Fa. Grümbel eine Zusage erfolgte, dass der geplante Endtermin für die Fertigstellung der Baumaßnahme eingehalten wird.

Weiterhin stellte Bürgermeister Marcus Grimm den Fußweg zwischen den Anwesen Aschaffenburger Straße 154a und 156 vor. Dieser Fußweg verläuft auf öffentlichem Grund. In diesem Bereich verläuft ein Kanal. Auf dieser Kanaltrasse soll zunächst nur für den Bereich des Ausbaues der Ymosstraße ein provisorischer Fußweg errichtet werden, da sonst während der Bauphase es fast unmöglich ist, den Fußgängerverkehr aus dem gesamten Gebiet gefahrlos zur Aschaffenburger Straße führen zu können. Im Hinblick auf das mögliche Baugebiet „Große Äcker“ macht aber dieser Fußweg später einmal Sinn, so dass dieses geplante Provisorium als späterer Dauerzustand gebaut werden soll.

 

1.4.

Glasfaserausbau;

Sachstandsbericht

 

Sachverhalt:

Dank des neuen Bauleiters für Waldaschaff werden nun die bisherigen Arbeiten seiner Vorgänger geordnet und strukturiert, damit hier zunächst einmal überhaupt eine fundierte Übersicht entstehen kann welche Leistungen tatsächlich erbracht worden sind. In der Kombination mit der bauausführenden deutschen Firma Heming können hier nun auch Fortschritte verzeichnet werden.

So konnten inzwischen die ersten 80 Kunden ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Weitere Kunden folgen in den nächsten Wochen.

Problem ist allerdings, das die bisherigen Arbeiten nicht einfach zu überblicken sind und das Ordnen der Arbeiten der letzten Jahre mehr Zeit in Anspruch nimmt wie geplant, so dass die Abwicklung, auch die noch erforderlichen Asphaltarbeiten, nicht so schnell vorankommen wie dies geplant und auch nötig wäre. 

 

 

1.5.

Radschnellweg;

Neuer Kreuzungsbereich Bessenbach, Auffahrt zur Autobahn

 

Sachverhalt:

Die Radwegeverbindung von Waldaschaff nach Aschaffenburg ist im neu geschaffenen Kreuzungsbereich mit Ampelanlage an der Auffahrt zur Autobahn in Fahrtrichtung Würzburg in die Kritik geraten, da hier die Aufstellflächen und die vielen erforderlichen Fahrbahnkreuzungen bei vielen aktiven Radfahrern auf Fragen gestoßen sind und dies als keine gute Lösung gesehen wird.

Zu diesem Thema fand noch einmal eine Ortsbesichtigung statt. Richtig ist, dass die vorhandene Platzsituation mit Aufstellflächen und den vielen Kreuzung im Sinne eines flüssigen Radfahrverkehrs nicht gut gelöst ist. Weiterhin ist aber auch richtig, dass auf der Seite zur Autobahn hin nicht mehr Platz ist und es dort keine andere, vertretbare Lösung geben konnte.

Diskussionsverlauf:

Durch den Gemeinderat wurde angeregt, wir bei den zuständigen Behörden einen Antrag stellen, dass der alte Radweg von Waldaschaff über die Betriebszufahrt der Fa. SAF erhalten bleibt. Somit soll den Radfahrern die Möglichkeit eröffnet werden, die Staatsstraße im Kreuzungsbereich der Zufahrt zur SAF überqueren (wie bisher), da hier eine einfachere Überquerung möglich ist im Vergleich zur neuen Überquerung an der Ampel.

 

2.

Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen

 

2.1.

Kindergarten Kinderwelt;

Übernahme Defizit aus laufendem Betrieb

 

Sachverhalt:

Wie in der Presse in der letzten Zeit zu entnehmen war, leiden viele Kindergärten unter einem sehr hohen Defizit aus den dem laufendem Geschäftsbetrieb.

Der Wunsch nach immer mehr Betreuung, aber auch die gleichzeitige Verpflichtung mehr Leistungen im Bereich der Kinderbetreuung erbringen zu müssen, verursachen erhebliche Kosten.

Gemäß den bestehenden Kindergartengesetzen bezuschusst der Freistaat Bayern die Kindergärten. Dies ist abhängig von den Buchungszeiten und dem Betreuungsintensität. Die Gemeinden sind lt. Gesetz verpflichtet, den gleichen Anteil wie der Freistaat Bayern zu leisten. Hierzu kommen dann die Elternbeiträge.

Die Entwicklung der ganzen Betreuungsthematik hat dazu geführt, dass die Kosten für die Betreuung immer deutlicher gestiegen sind und die Gemeinden zusätzlich zum gesetzlichen Anteil auch noch das restliche Defizit tragen müssen.

Die Gemeinde Waldaschaff investiert pro Jahr weit über 1 Mio. € in den Kindergartenbetrieb.

Ein gutes Betreuungsangebot ist uns wichtig. Schließlich sind die Kinder die Zukunft einer jeden Gemeinde.

Dennoch müssen die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Die Gemeinde Waldaschaff wird daher mit dem Kindergartenverein St. Michael Gespräche führen, wie dieses Defizit und die Kosten gesenkt werden können.

 

3.

Seniorenbeauftragte / Seniorenbeauftragter

 

Sachverhalt:

Unsere aktuelle Seniorenbeauftragte Frau Gisela Hofmann hat mitgeteilt, dass Sie das Amt des Seniorenbeauftragten so langsam in jüngere bzw. andere Hände übergeben möchte.

Bürgermeister Marcus Grimm bedankte sich zunächst einmal für die Arbeit von Frau Hofmann und bittet den Gemeinderat in nächster Zeit Vorschläge für eine Amtsnachfolge von Frau Hofmann einzureichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einen entsprechenden Aufruf im Mitteilungsblatt für die Amtsnachfolge von Frau Gisela Hofmann zu schalten.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

4.

Baugebiet Große Äcker

 

4.1.

Allgemeine Informationen

 

Sachverhalt:

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde die Regelung des § 13b BauGB aufgehoben und die Ausweisung von Baugebieten in einem erleichterten Verfahren sind nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Verfahren, welche wie in unserem Fall, bereits am Laufen sind.

Insofern müssen wir das Bebauungsplanverfahren „Große Äcker“ noch einmal von vorne starten, wobei wir hier natürlich die bereits geleistete Arbeit mit einfließen lassen können. Hierzu müssen wir zunächst noch einmal einen Aufstellungsbeschluss fassen. 

Unabhängig davon befindet sich die Fläche für das Baugebiet „Große Äcker“ inzwischen komplett in gemeindlicher Hand und muss nun auch durch den Gemeinderat entwickelt werden. Bei der Frage der Entwicklung gilt es nicht nur zu klären, wo welche Gebäude wie in der Landschaft stehen, sondern es geht auch darum, was denn in diesen Gebäuden passieren soll.

Nachdem die Gemeinde Waldaschaff Eigentümerin der zu verkaufenden Fläche ist können bei diesem Bebauungsplan erstmals Fragen wie welche Altersgruppen denn im Baugebiet wohnen sollen, für welche Gruppen von Menschen das Gebiet gedacht sein soll (jung / alt / barrierefrei / familienorientiert / Frage des Einkommens usw.) beantwortet werden. Über den Verkauf der Flächen lassen sich Themen wie Energieversorgung usw. erstmals komplett steuern. Mit einem Kriterienkatalog kann der Verkauf der Bauplätze gesteuert werden und es können Punkte beim Verkauf der Flächen wie soziales Engagement innerhalb der Kommune berücksichtigt werden. Ob und welche Auswahlkriterien es für die Vergabe der Bauplätze geben soll ist ein spannender Punkt, welcher erarbeitet werden soll.

 

4.2.

Einrichtung eines Planungsgremiums für das Baugebiet

 

Sachverhalt:

Für das Baugebiet „Große Äcker“ wurde in den letzten Monaten der Grunderwerb abgeschlossen und die Fläche für das künftige Baugebiet befindet sich komplett im Eigentum der Gemeinde Waldaschaff.

Für die weitere Abwicklung soll nun ein Planungsgremium gegründet werden, in welchem die Angelegenheiten für das Baugebiet besprochen und entschieden werden (mit Ausnahme von Beschlüssen rund um die Bauleitplanung) um den Gemeinderat zu entlasten.

 

Diskussionsverlauf:

GR Thomas Rausch verwies nochmals auf seine ursprünglich gestellte Forderung, dass das mit der Umsetzung des Baugebietes „Große Äcker“ auch die Verbindungsstraße in Richtung Baugebiet „Ebets/Rodwiese“ umgesetzt werden muss. Ohne die Verbindungsstraße kann nach seiner Auffassung

 

Beschluss:

Das Planungsgremium wird mit folgenden Personen besetzt:

Funktion

Person

1. Bürgermeister

Marcus Grimm

2. Bürgermeister

Peter Büttner

Weiterer Bürgermeister

Otto Hofmann

Vertreter CSU GR Fraktion

Andreas Eckert

Vertreter SPD GR Fraktion

Thomas Rausch

Erschließungsträger Fa. Land und Forst GmbH

Frank Heuser

Planungsbüro FM

Peter Matthiesen

Kreisbaumeister

Peter Sauer

Bauamt

Tim Kahlow

Geschäftsleitung

Udo Kunkel

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

 

4.3.

Bauleitplanung;

Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet nach BauGB

 

Hierzu erfolgt ein eigener Bericht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Große Äcker“.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

 

5.

ILE Wespe;

Beschlussfassung über das neue ILEK

 

Sachverhalt:

Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept

Sachverhalt:

Die fünf Kommunen Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und Waldaschaff bilden die ILE „Kommunale Allianz WEstSPEssart“. Die gemeinsame Zusammenarbeit basiert auf dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK), welches im Februar 2016 veröffentlicht wurde. Um es auf die aktuellen Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen, wurde es im Zeitraum von Oktober 2022 bis Oktober 2023 von dem beauftragten Büro Futour GmbH fortgeschrieben.

In diesen Prozess waren im Rahmen eines Evaluierungsseminars in Klosterlangheim zunächst die Bürgermeister und Geschäftsleiter sowie Vertreter der Gemeinderäte der fünf Mitgliedskommunen eingebunden. Anschließend wurden weitere Akteure aus dem Bereich Regionalentwicklung interviewt und um ihre Impulse gebeten, bevor die breite Öffentlichkeit einbezogen wurde. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten im Februar 2023 an einer Befragung mittels Fragebogen, der über die Amtsblätter an die Haushalte verteilt wurde und online zur Verfügung stand, ihre Meinung und Anregungen äußern. Außerdem fand am 29. März 2023 ein Ideenworkshop statt, zu dem interessierte Bürger sowie alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eingeladen waren. Aus allen genannten Beteiligungsformaten erarbeitet das Büro Futour GmbH das am 15. November 2023 in der interkommunalen Gemeinderatssitzung vorgestellte fortgeschriebene integrierte ländliche Entwicklungskonzept für die WESPE.

Das Konzept legt die Arbeitsschwerpunkte der ILE „Kommunale Allianz WEstSPEssart“ für die kommende Förderperiode bis Ende Oktober 2028 fest.

 

Diskussionsverlauf:

Hinsichtlich des Regionalbudget wurde vorgeschlagen, Projekte wie der Gedenkstein an der Mittlethalquelle, die Schaffung eines Grillplatzes oder die Anschaffung einer mobilen Kelter mit einzubringen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den im ILEK erarbeiteten Ergebnissen und Themenschwerpunkten zu. Sie bilden die Grundlage für die weitere gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung der ILE „Kommunale Allianz WEstSPEssart“. Im Gesamtergebnis hat sich die Zusammenarbeit als positiv bewährt und soll in der Zukunft fortgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

6.

Energie und Klimaschutz

 

6.1.

Energie und Klimaschutz;

Fortführung Mitgliedschaft in einem Energie- und Klimaschutznetzwerk

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Waldaschaff ist seit 2017 Mitglied in zwei Klimaschutz-Netzwerken gewesen. Diese Netzwerke sind jeweils auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt. Die Förderperiode für das aktuelle Netzwerk läuft nun zum Jahresende aus, so dass sich die Frage stellt, ob wir auch in der Zukunft einem solchen Netzwerk angehören möchten.

Bisher hat die Mitgliedschaft in Energie- und Klimanetzwerken Vorteile für die Gemeinde Waldaschaff erbracht und gerade über das Institut IfE konnten hier positive Ergebnisse, wie die Untersuchung der Möglichkeiten von PV-Standorten, die Begleitung bei der Sanierung der Turnhalle, Umrüstung der Leuchten in Gebäuden, Untersuchung Nahwärmenetz gemeindliche Gebäude usw. erzielt werden.

Derzeit laufen Vorarbeiten für die Beantragung eines kommunalen Klimaschutz-Netzwerks Kommunen in Franken (Fortführung), das im Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet werden soll.

Wie bereits beim Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für Kommunen in Franken, das zum 31.12.2023 auslaufen wird, soll die Organisation und fachliche Betreuung des Netzwerkes durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden erfolgen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Waldaschaff beschließt die Teilnahme am kommunalen Klimaschutz-Netzwerk zum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und Netzinfrastruktur für Landkreise und Städte in Bayern

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

6.2.

Beitritt zum Energiewerk Landkreis Aschaffenburg

 

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 unter TOP 3 sich bereits zu einem Beitritt zum Energiewerk des Landkreises Aschaffenburg ausgesprochen. Die parallel zur Beschlussfassung in den Gremien der Gemeinden stattgefundene Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken hat ergeben, dass insbesondere die Thematik der „indirekten Beteiligung“, rechtlich grundsätzlich vom zuständigen Ministerium abgeklärt werden muss.

Um die Gründung der ELA nicht noch weiter zu verzögern, hat die Verwaltung mit seinen Beratern von bbh eine auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ reduzierte Satzung und Konsortialvertrag erstellt. Dieser wurde auch bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und von dort wurde entsprechende Zustimmung signalisiert.

Es wird insoweit um nochmalige Zustimmung zur „reduzierten“ Satzung mit Stand 13.11.2023 und dem zugehörigen Konsortialvertrag gebeten.

Sollte das Ministerium die Thematik der indirekten Beteiligung zustimmen, wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Änderungssatzung erstellt und nochmals den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Dies ist die schnellste Möglichkeit das gKU zu gründen, und bereits vorliegende Projekte zu beginnen und auch den Vertrag mit dem bereits gefundenen Vorstand der ELA abzuschließen.

 

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt beiliegendem Satzungsentwurf für das gemeinsame Kommunalunternehmen „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“ zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt dem beiliegendem Entwurf des Konsortialvertrages zur Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen zu und ermächtigt den Bürgermeister den Vertrag zu unterschreiben.

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

 

7.

Kulturelle Angelegenheiten;

Überarbeitung der Ehrensatzung

 

Sachverhalt:

Hinsichtlich der kulturellen Förderung war es Wunsch des Gemeinderates, im Hinblick auf die musikalischen Leistungen eine ähnliche Anerkennung wie bei den Sportlern zu schaffen, nachdem Musiker, oder auch andere Kulturschaffende selten an Turnieren oder vergleichbaren Wettbewerben teilnehmen.

Dieser Punkt wird noch aktuell mit den betroffenen Vereinen abgesprochen, so dass dieser Punkt auf eine spätere Sitzung verschoben wurde.