Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde folgendes besprochen.

 

 

1.

Bürgerfragestunde

 

1.1.

Bauarbeiten Kreisstraße BA V

 

Sachverhalt:

Rund um das Thema Kreisstraßenausbau BA V wurden folgende Themenbereiche diskutiert:

  1. Ausschilderung:

Die Umfahrung wird mit Beginn der Maßnahme als Vorfahrtsstraße ausgeschildert und auch mit entsprechenden Hinweisen auf der Straße gekennzeichnet. Aktuell besteht auf der Strecke mit der Umfahrung Süd generell ein „Rechts vor Links“, welches aber von vielen Verkehrsteilnehmern nicht immer eingehalten wird. In der Umleitungsphase wird wie beschrieben dann die Umleitungsstrecke vorfahrtsberechtigt sein.

  1. Verlauf der Umleitungsstrecke:

Eine detaillierte Beschreibung der Umleitungsstrecke erfolgt dann, sobald die Maßnahme umgesetzt wird.

Der Durchgangsverkehr von LKW ist grundsätzlich verboten. Eine entsprechende Beschilderung steht an der Kreuzung AB4/AB5 und auch in Unterbessenbach. Problem heutzutage ist es, dass sich immer weniger Fahrzeugführer an diese Verbote halten. Gerade bei Staulagen auf der Autobahn wird es immer Fahrzeugführer geben die nach den Angaben des Navi fahren und nicht nach der Beschilderung.

 

  1. Geschwindigkeit:

Unser Verkehrsmessgerät ist aktuell defekt und befindet sich zur Reparatur. Die Gemeinde wird hier ein zweites Anzeigegerät beschaffen. In der Diskussion war man sich einig, dass die optische Anzeige eine große Wirkung auf den Autofahrer hat, welcher sich oftmals diesbezüglich in seinem Verhalten angestoßen fühlt sich auf die zulässige Geschwindigkeit zu beschränken.

 

1.2.

Innerörtlicher Verkehr;

Geschwindigkeit und Parken im Ortsgebiet

 

Sachverhalt:

Hauptthema der Bürgerfragestunde war der Verkehr, bzw. die Geschwindigkeit.

Die Ergebnisse der privaten Untersuchung durch die Bürgerinitiative sind hinsichtlich der Untersuchung der Geschwindigkeit identisch mit den Ergebnissen der Messungen des Landkreises. Die Interpretation ist durch die Bürgerinitiative ist jedoch unterschiedlich. Beachtet man, dass man aufgrund von Messtoleranzen und Geringfügigkeitsgrenze Verkehrsverstöße bei einer Tempo 30 Zone erst ab 39 km/h geahndet werden können, erkennt man, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer sich innerhalb dieser Toleranz bewegt.

Bezugnehmend auf die Aufstellung von festen Geschwindigkeitsmessgeräten wurde darauf hingewiesen, dass diese Starrenkästen dort Sinn machen, wo viel Durchgangsverkehr herrscht. In Waldaschaff ist der Großteil des Verkehrs, der Verkehr der Bewohner. Ein fest installierter Blitzer wird dazu führen, dass nach wenigen Tagen der Blitzer bekannt ist und vor dem Blitzer korrekt langsam gefahren wird. Damit lässt sich das Problem des zu schnell fahrens dauerhaft nicht lösen. Das Argument, dass diese Blitzer in anderen Bundesländer meistens am Ortseingang stehen und dann auch noch in aller Regel an Straßen mit erhöhtem Durchgangsverkehr und dies somit nicht auf Waldaschaff angewandt werden kann, wurde von Seiten der Bürgerinitiative so nicht anerkannt.

Die Idee mehrere Geschwindigkeitsanzeigegeräte aufzustellen ist jedoch allgemein auf große Resonanz gestoßen. Durch die öffentliche Anzeige wird auch ein entsprechender Druck aufgebaut langsam zu fahren. Gleichzeitig hilft das Schild evtl. Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr zu verhindern. Die Gemeinde Waldaschaff beschafft hier weitere Messgeräte und bringt diese in Umlauf.

Zum Thema Parken wurde angemerkt, dass es inzwischen LKW-Fernfahrer gibt, welche die Umleitungsstrecke zwischen der Walburg- und der Gartenstraße als Parkplatz  in der Nacht nutzen. Hier sollte die Situation beobachtet werden, dass dies kein Dauerzustand wird.

Es wurde darauf verwiesen, dass das Thema Verkehr ein dynamischer Prozess sei. Gerade durch die Bauarbeiten im Zuge des Kreisstraßenausbaues an der AB 4 werden Veränderungen am Straßenverlauf vorgenommen, so dass auch entsprechende Anpassungen in Hinblick auf die Park- und Geschwindigkeitsregelungen vorgenommen werden müssen.

 

1.3.

Glasfaserausbau

 

Sachverhalt:

Bürgermeister Marcus Grimm erklärte hierzu, dass das Hauptproblem darin liegt, dass die Deutsche Glasfaser GmbH mit dem Sub-Unternehmer Zener, welcher die Bauarbeiten für die Deutsche Glasfaser GmbH durchgeführt hat, einen maximal schlechten Vertragspartner hatte.

Die Deutsche Glasfaser GmbH ist offensichtlich gerade dabei das Vertragsverhältnis mit der Fa. Zener zu lösen. Zu Fragen Rund um das Thema weiterer Bauablauf kann daher aktuell keine Aussage getroffen werden.

Schäden die bisher im Rahmen des Glasfaserausbaues an privaten Objekten entstanden sind und auch solche welche noch entstehen werden, sind gegenüber der Deutschen Glasfaser GmbH geltend zu machen. Hier ist über das „Ticket“-System der Schaden anzumelden. Ohne ein solches „Ticket“ werden keine Schäden von der Deutschen Glasfaser reguliert.

 

1.4.

Sonstiges

 

Sachverhalt:

Hundekot:

Mehrere Bürger haben sich über den Hundekot beschwert, welcher zunehmend die Spielplätze und öffentliche Wege verdreckt.

Hierzu bietet Bürgermeister Marcus Grimm an, man möge doch von den Verursachern ein Bild machen oder der Verwaltung konkret mitteilen, welcher Hundehalter hierfür verantwortlich ist. Von Seiten der Gemeinde kann man nur entsprechende Ahndungsmaßnahmen in die Wege leiten, wenn die Verursacher bekannt sind.

 

Schieberdeckel:
Bei mehreren Hausanschlussschiebern für die Wasserversorgung auf den öffentlichen Flächen fehlen die Schieberdeckel und das dadurch entstehende Loch stellt einen Gefahrenpunkt für die Nutzer der Straße dar.

Im Laufe der Zeit haben die Deckel Spannungen erfahren und sind gebrochen. Die defekten Deckel werden zur Zeit erfasst und zur Reparatur beauftragt.

 

Beseitigung von Schnee:

Gem. den gemeindlichen Verordnungen dürfen vom Grundstück keine Schneemassen auf die öffentliche Fahrbahn gebracht werden. In manchen Bereichen ist die Handhabung dieser Regelung schwierig durchzuführen. Bürgermeister Marcus Grimm verweist darauf, dass dieses Problem schon zu Zeiten schneereicher Winter von den ideenreichen Waldaschaffer gut gelöst wurde und es wohl auch heute zu entsprechend guten Lösungsansätzen kommen sollte.

 

2.

Verwaltungsmitteilungen

 

2.1.

Solaranlagen auf gemeindlichen Objekten

 

Sachverhalt:

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im Klimanetzwerk Franken lassen wir durch das IfE Institut in Amberg für alle unsere gemeindlichen Gebäude sowie den gemeindlichen Anteil an der Freifläche zwischen Schule und Turnhalle eine Potentialanalyse für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erstellen.

Der Netto-Eigenanteil für die Gemeinde Waldaschaff beträgt 4.930,00 € zzgl. einem noch nicht feststehenden Fahrtkostenanteil für die Besichtigungen vor Ort. Dieser Fahrtkostenanteil wird auch mit 60% der Kosten bezuschusst.

Der Auftrag wurde im Rahmen der Zuständigkeit der laufenden Verwaltung erteilt. Haushaltsmittel hierfür sind in die Haushaltsplanung mit einzustellen.

Die Bearbeitungszeit wird voraussichtlich 4 Monate betragen.

 

2.2.

Aktion Sauberer Landkreis

 

Sachverhalt:

Die diesjährig „Aktion Sauberer Landkreis“ findet am Samstag, 25.03.2023 statt. Die Einsatzleitung wird Jochen Fersch übernehmen.

Bürgermeister Grimm bittet sich diesen Termin vorzumerken und möglichst zahlreich an der Aktion teilzunehmen. Weitere Werbung erfolgt dann zu gegebener Zeit.

 

2.3.

Bürgerversammlung 2023

 

Sachverhalt:

Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Montag, 13.03.2023, 19.00 Uhr in der Turnhalle statt.

Schwerpunkt der Bürgerversammlung wird das Thema Ergänzungsbeiträge sein. Hierzu  wird auch Herr Schulte als Referent eingeladen.

 

2.4.

Kreisstraßenausbau;

Bauanlaufgespräch BA V

 

Sachverhalt:

Am 18.01.2023 fand das Bauanlaufgespräch mit der Fa. Grümbel und dem Ing. Büro Jung für den Bauabschnitt V des Kreisstraßenausbaues statt. Gem. den aktuellen Planungen sollen die Bauarbeiten im April 2023 beginnen.

Zuvor erfolgt am 08.03.2023 noch ein Informationsgespräch mit den Anliegern.

 

2.5.

Rückbau der Freileitung über den Kleinaschaffgrund

 

Sachverhalt:

Im Laufe des Februars erfolgt der Rückbau der Freileitung über das Kleinaschafftal (von Strommast Kauppenkreuz bis Rosenwiese). Der genaue Termin steht noch nicht fest. Die Arbeiten werden durch die Fa. EBT im Auftrag der Bayernwerke ausgeführt. Hier wird es kurzfristig zu Beeinträchtigungen für die Anlieger kommen. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

 

3.

Bekanntgabe aus nichtöffentlichen Sitzungen

 

3.1.

Kreisstraßenausbau;

Auftragsvergabe BA V

 

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken den Bauabschnitt V (BA V) in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aschaffenburg an die Fa. Grümbel aus Gössenheim vergeben.

Der BA V umfasst den Streckenabschnitt von westlich der Kreuzung Walburgstraße bis östlich hinter die Einmündung Fabrikstraße. Der Anteil der Gemeinde für die Investition liegt bei ca, 2,4 Mio. €, der Anteil des Landkreises bei ca. 1,1 Mio. €.

Die Fa. Grümbel hat zuletzt den BA II in der Aschaffstraße gebaut und dort eine gute Leistung gezeigt, so dass wir auch hier von einer Leistung ausgehen werden. Die Bauarbeiten sollen im April beginnen. Hierzu erfolgt am 08.03.2023 eine Anliegerversammlung.

 

 

4.

Innerörtlicher Verkehr

 

4.1.

Vorstellung des Parkraumkonzeptes der Hochschule Darmstadt

 

Sachverhalt:

Durch die Hochschule Darmstadt (H DA) wurde im Auftrag des Gemeinderates ein Verkehrsraumkonzept für die Gemeinde Waldaschaff, zunächst mit dem Schwerpunkt Ortsdurchgangsstraße erstellt.

Hierzu wurde von Seiten der Hochschule Darmstadt an drei Tagen jeweils um 6.00 Uhr, 11.00 Uhr, 14.00 Uhr und 19.00 Uhr die Ortsdurchfahrt befahren. Weiterhin wurden die Gehwegbreiten aufgenommen und wichtige und häufig frequentierte Anlaufpunkte wie Schule, Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte usw. in der Gemeinde erfasst.

Aufgrund der dabei erfassten Kennzeichen kann festgestellt werden, dass es sich bei den aus den Fahrzeugen ergebenden Auswirkungen im Prinzip immer um den örtlichen Verkehr von den eigenen Einwohner handelt. Ein Ausnahmefall, welcher aber bei den Erhebungen nicht aufgetreten ist, wäre, wenn durch die Ortsdurchfahrt aufgrund eines Unfalles auf der Autobahn der Umleitungsverkehr, welcher zwar so nicht ausgeschildert ist, sich durch den Ort quält.

Im Kern kann aber festgehalten werden, dass die Probleme hausgemacht durch die eigenen Einwohner sind.

Die Topographie und die örtlichen Gegebenheiten aus der Vergangenheit wie die enge Bebauung engen die Lösungsmöglichkeiten ein. Beim Kreisstraßenausbau werden deutliche Verbesserungen für den Fußgänger erzielt, aber auch hier sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten immer wieder Grenzen durch die vorhandene Bebauung gegeben.

Im Parkraumkonzept wurden die vorhandenen Parkplätze untersucht und bewertet und teilweise neue Vorschläge für eine Veränderung gemacht. Grundsätzlich wurde die vorhandene Parkraumnutzung als gut befunden und es gab daher auch nur wenige Verbesserungsvorschläge von Seiten der H DA, welche im Parkraumkonzept niedergeschrieben sind. Handlungsschwerpunkt wird von Seiten der H DA im Bereich Lohrer Straße gesehen.

Im Zuge des weiteren Kreisstraßenausbaues erfolgen hier weitere Verbesserungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang wäre darauf zu achten, dass die Möglichkeiten für Fahrradfahrer, inkl. der Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern, ermöglicht wird. 

 

4.2.

Änderung von Parkzonen in Waldaschaff

 

Sachverhalt:

Gem. dem vorgeschlagenen Parkraumkonzept der H DA sollen einige Parkplätze in der Kreisstraße entfallen, oder anders angeordnet werden.

Die Kreisstraßenverwaltung muss hierzu als sachlich zuständige Verkehrsbehörde angeschrieben werden und es muss beantragt werden, dass die Parkplätze anderes angeordnet werden.

Von Seiten der Kreisstraßenverwaltung wurde bereits mitgeteilt, dass dies erst im Frühjahr 2023 umgesetzt werden kann. Eine Änderung der Parkplätze ist erst dann möglich, wenn die Witterung die Markierungsarbeiten auf dem Straßenbelag zulässt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag beim Landkreis Aschaffenburg auf Änderung zu Parkplätze / Parkzonen gem. der Empfehlung der H DA (wie im vorgestellten Konzept präsentiert) zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

4.3.

Antrag auf Erhöhung der Verkehrsüberwachung für den ruhenden und fließenden Verkehr

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Diskussion mit den Parkraumzonen wurde festgestellt, dass jedes Konzept nur so gut ist, wie sich die Benutzer auch an die Vorgaben halten. Insofern wurde hier auch die Frage aufgeworfen, ob hier nicht eine Erhöhung der Verkehrsüberwachung für den ruhenden und fließenden Verkehr erfolgen sollte.

Problematisch heutzutage ist die Kommunikation über die sozialen Netzwerke, da hier sehr schnell die Standorte der Messgeräte veröffentlicht werden. Gleichzeitig haben aber die Verkehrszählungen und Messergebnisse bereits gezeigt, dass die Mehrheit der Fahrzeugführer im zulässigen Geschwindigkeitsbereich unterwegs ist.

Hinzu kommt, dass die Überwachung des Verkehrs auch ein Kostenfaktor ist und die Verkehrsüberwachung weit mehr Kosten verursacht als Verwarnungsgelder erhoben werden.

Gleichzeitig sind die Kapazitäten beim ZVAU ziemlich beschränkt

Aktuell haben wir folgende Überwachungszeiten gebucht:

Fließender Verkehr:

2 Messtage pro Monat zu je 2,5 Stunden.

Ruhender Verkehr:

15 Stunden Überwachungszeit pro Monat (plus 2mal pro Monat Nachtüberwachungen).

 

Finanziell wirkte sich die Verkehrsüberwachung im Jahr 2022 wie folgt aus:

Einnahmen:                 11.724,60 €

Ausgaben:                   21.285,34 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer grundsätzlichen Erhöhung der Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr zu, soweit der ZVAU hierzu entsprechende Kapazitäten frei hat.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll wie bisher beibehalten werden.

 

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

4.4.

Betritt zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

 

Sachverhalt:

Im Gespräch mit der Waldaschaffer Initiative für einen besseren Lebensraum wurde auch die Möglichkeit zum Beitritt der Initiative des Deutschen Städte und Gemeindetages zur grundsätzlichen Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 gesprochen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat spricht sich für eine Unterstützung der Initiative des Städtetages zur generellen Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften auf Tempo 30 aus.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

 

5.

BUG-Sitzung vom 12.01.2023  (öffentlicher Teil)

 

5.1.

Hoch- und Tiefbau;

Beratung über die Maßnahmen im Jahr 2023

 

Sachverhalt:

Zu diesem TOP stellte Bauamtsleiter Tim Kahlow, die noch laufenden bzw. neu beginnenden Projekte für das Haushaltsjahr 2023 vor.

 

Bei vielen Projekte in diesem Jahr handelt es sich um Investitionen welche im letzten Jahr bereits begonnen wurden und lediglich in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden. So ist auch die Finanzierung dieser Projekte über Haushaltsmittel aus dem Vorjahr gesichert.

 

Da der Fokus der Gemeinde nun auf dem dringend erforderlichen Feuerwehrgerätehaus liegt, beschränken sich die diesjährigen neuen Maßnahmen auf den weiteren Ausbau der Kreisstraße (Ortseingang bis Fabrikstraße). Aber auch hier waren bereits Mittel im Haushalt 2022 eingestellt, da der Ausbau bereits letztes Jahr beginnen sollte, aber sich die Ausschreibung und Vergabe verzögerte. Bezüglich des Feuerwehrgerätehauses ist man momentan in Gesprächen mit der Politik, der Aufsichtsbehörde und eventuellen Investoren, um zu klären, wie das Projekt weiter vorangetrieben werden kann. Angestrebt wird ein Spatenstich noch in diesem Haushaltsjahr.

 

Das alte Gerätehaus ist in seiner jetzigen Art nicht mehr verkehrssicher. Hierzu liegt auch eine negative Stellungnahme des KUVB vor. Auch befindet sich neben dem Gebäude jetzt ein Teil des Kindergartens in der Mädchenschule. Gerade zu den Bring- und Abholzeiten kann es hier mit den ausrückenden Fahrzeugen schnell gefährliche Situationen geben.

 

Ansonsten sind im Haushalt in diesem Jahr nur Unterhaltsmaßnahmen vorgesehen, wie z.B. die weitere Sanierung der Ortskanalisation mittels Inliner, die nötigsten Straßenreparaturen, Bauwerkssanierungen usw.

 

Die genauen Zahlen werden momentan von der Verwaltung erarbeitet und werden im Laufe der Haushaltsberatungen vorgestellt.

 

6.

Gemeindeordnung;

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats in Sachen Bauantragswesen

 

Sachverhalt:

In Zusammenhang mit der Einführung des Digitalen Bauantrages haben sich manche Geschäftsabläufe geändert. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 22.12.2022 unter TOP 3.3 eine Änderung im Geschäftsablauf beschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat daher eine neue Geschäftsordnung erlassen welche separat abgedruckt ist.

 

7.

ILE WeSpe;

Evaluation des ILEK

 

Sachverhalt:

Der Förderzeitraum für das ILE der WeSpe ist abgelaufen und zum Ende der Förderperiode fand eine Abschlussbesprechung statt in welcher über die Ziele der abgelaufenen Förderperiode gesprochen wurde und in welchem Umfang diese erreicht werden konnten. Die Arbeit der ILE wurde allen Beteiligten als gut empfunden und man war mit den erreichten Zielen zufrieden.

Daher hat man sich an diesem Arbeitswochenende auch dafür ausgesprochen, dass die Arbeit der ILE WeSpe fortgesetzt werden soll und hat hierbei für die nächste Förderperiode neue Aufgaben  erarbeitet.

Dem Gemeinderat wurde der Evaluierungsbericht zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Parallel hierzu wird zusammen mit unserem neuen Büro ein neues ILEK ausgearbeitet, welches dann zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat beschlossen werden muss.

Durch die WeSpe wurde nun auch eine Endabrechnung des Tätigkeitszeitraumes von 2020-2022  (exakt November 2019) durchgeführt.  Mit einer Abrechnungssumme für Waldaschaff von insgesamt 17.739,63 € entspricht dies einem Aufwand von ca. 6.000,00 € pro Jahr. Im Hinblick auf die Tätigkeiten und die Ergebnisse aus diesem Gremium ist dies eine sinnvoll und überschaubare Investition.

 

8.

Satzungswesen;

Neuerlass der Satzungen für die Wasserver- und Entsorgung

 

Sachverhalt:

Für die Berechnung von Beiträgen für die Wasserversorgung und die Kanalisation gab es in Bayern die Möglichkeit entweder nach der tatsächlichen oder nach der zulässigen Geschossfläche abzurechnen. Die Gemeinde Waldaschaff hat bisher für die Wasserversorgungseinrichtung und die Kanalisation die Beträge nach der zulässigen Geschossfläche berechnet.

Die Rechtsprechung hat aber inzwischen sehr hohe Maßstäbe an die zulässige Geschossfläche gestellt. Wenn sich keine Änderungen im System ergeben, ist die Abrechnung nach der zulässigen Geschossfläche auch unproblematisch. Im Zuge der erheblichen Investitionen in unsere  Infrastruktur müssen wir Ergänzungsbeiträge erheben um diese Investitionen decken zu können. Dieses Vorhaben stellt aber einen erheblichen Eingriff in das bestehende Abrechnungssystem dar, so dass wir im Bereich des Beitragswesens bei der Berechnung von der zulässigen Geschossfläche auf die tatsächliche Geschossfläche umstellen müssen, um hier rechtssicher abrechnen zu können.

Aus diesem Grund müssen in den folgenden Punkten die bestehenden Stammsatzungen und Beitrags- und Gebührensatzungen geändert werden.

Die neuen Satzungen, welche alle einstimmig beschlossen wurden, sind separat abgedruckt.

 

9.

Erhebung von Ergänzungsbeiträgen;

Festlegung des Verteilungssatzes

 

Sachverhalt:

In den letzten Jahren hat die Gemeinde Waldaschaff sehr viel Geld in die Erneuerung der gemeindlichen Infrastruktur im Bereich der Kanäle und Wasserleitungen investiert. Die vorhandenen Leitungen war alt und teilweise konnten die vorhandenen Leitungen die gestiegenen Beförderungsleistungen in den Systemen (hydraulische Überlastung) nicht mehr abbilden. Gerade im Zuge des Kreisstraßenausbaues wurden hier bereits über 1.000 m Kanalleitung saniert.

Wasser und Kanal gehören zu den sog. kostendeckenden Einrichtungen. Die Gemeinden dürfen aus dem Bereich Wasserversorgung und Kanalisation keine Gewinne erwirtschaften, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten für den Unterhalt dieser Systeme, welche ja von allen Einwohnern genutzt werden, zu 100 % zu refinanzieren. In den letzten Jahren wurden hier Investitionen von über 4 Mio. € getätigt.

Bei den beiden Einrichtungen gibt es die Möglichkeit der Refinanzierung über die Erhebung von Beiträgen, über die Gebühren oder aus einer Mischung aus beiden Arten.

Beiträge haben den Nachteil, dass diese nur von den Grundstückseigentümern erhoben werden, dafür aber sehr schnell die Investitionen wieder refinanzieren. Die eigentlichen Nutzer der Einrichtung, werden nicht betroffen.

Gebühren belasten alle welche die Einrichtung benutzen (=Verbraucher), aber das über eine sehr lange Zeit und belasten somit die finanzielle Lage der Gemeinde, welche in diesem Refinanzierungszeitraum finanziell eingeschränkt ist.

Bei der Höhe der getätigten Investitionen der Gemeinde ist eine ausschließliche Refinanzierung über Gebühren ausgeschlossen. Zugleich würden die Wasser- und Kanalgebühren über sehr lange Zeit die Verbraucher stark belasten.

Aus verschiedenen Rechenbeispielen kann man erkennen, dass über den Verzinsungsfaktor der Endverbraucher sogar weniger zahlt, wenn eine Refinanzierung der getätigten Investitionen zu 100% über Beiträge erfolgen würden. 

 

Nach den aktuellen Zahlen ergeben sich für ein Grundstück mit 700 m² Grundstücksfläche und 210 m² Geschossfläche bei einem angenommenen Wasserverbrauch von 100 m³ pro Jahr folgende Werte:

 

Beitrag 100 %

 

Beitrag 80 %

Zusätzliche Gebührenbelastung * 0,07 €/m³

Beitrag 60 %

Zusätzliche Gebührenbelastung*

 0,13 €/m³

Wasser

586,00 €

464,00 € Beitrag

280,00 € Gebühren

349,00 € Beitrag

520,00 € Gebühren

Kanal

1.352,00 €

1.084,00 € Beitrag

600,00 € Gebühren

809,00 € Beitrag

1.160,00 € Gebühren

Gesamt

1.938,00 €

1.548,00 € Beitrag

880,00 € Gebühren

1.158,00 € Beitrag

1.680,00 € Gebühren

Gesamt*

1.938,00 €**

2.428,00 €

2.838,00 €

* Auf eine Laufzeit von 40 Jahren.

** Bei der beschlossenen Ratenaufteilung von 4 Jahren entsteht für dieses Musterbeispiel eine jährliche Belastung von ca. 500,00 €.

 

Diskussionsverlauf:

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Mieter bei einer Entscheidung mit 100 % über Beiträge nicht belastet werden sondern nur die Grundstückseigentümer. Gleichzeitig zeigen die Rechenbeispiele ganz eindeutig, dass je größer die Umlage über die Gebühren erfolgt die Gesamtbelastung für den Einzelnen größer wird, so dass hier die Entscheidung zu vollständigen Erhebung über die Beiträge einfach näher liegt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss, die getätigten Investitionen im Bereich Wasser und Kanal zu 100 % über Beiträge rezufinanzieren. Die Beiträge werden über einen Zeitraum von 4 Jahren in 4 Raten erhoben.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0