Z – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

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Zahnarztpraxis Dr. med. dent. O. Sözener
Hammerstr. 10, 63857 Waldaschaff

Telefon 06095.1200
Telefax 06095.1790

Zuschüsse für die Entsorgung von Windeln für Menschen mit Inkontinenzproblemen

Die Gemeinde Waldaschaff unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei fortbestehender Erwachseneninkontinenz mit einem Zuschuss in Höhe von 50,00 €.

Der Zuschuss wird jeweils für ein Kalenderjahr ab dem Beantragungsdatum gewährt. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Der Zuschussantrag kann formlos bei der Gemeinde Waldaschaff gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung ein ärztliches Attest bzw. eine Weiterverordnung Ihres Arztes erforderlich ist!

Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an unseren Sachbearbeiter Herrn Ritter.
Er steht Ihnen ebenfalls für Fragen gerne zur Verfügung.
Telefon 06095.9710-27; Nebengebäude


Windelzuschuss bei Geburt

Die Gemeinde Waldaschaff gewährt bei Geburten einen einmaligen Windelzuschuss in Höhe von 100,00 € pro Kind.


Zuschuss für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen (Zisterne)

Um den Verbrauch hochwertigen Trinkwassers und die Ableitung von Niederschlagswasser in die Ortskanalisation zu reduzieren, fördert die Gemeinde Waldaschaff den Bau von Regenwassernutzungsanlagen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Antragsberechtigt sind der oder die Grundstückseigentümer. Pro Grundstück kann maximal einmal ein Zuschuss gewährt werden. Gefördert werden können nur Neuanlagen, welche nach dem 01.01.2004 erstellt wurden bzw. werden.

Der Zuschuss wird anhand der nachgewiesenen Baukosten freigegeben und beträgt 150,00 € pro Grundstück.

Für Fragen zum Thema „Zuschuss Zisterne“ steht Ihnen Herr Kahlow gerne zur Verfügung.
Telefon 06095.9710-16; Zimmer R1.3, Erdgeschoss