P – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

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Sozialstation Arzt Hofmann
Lohrer Str. 127 ∙ 63857 Waldaschaff
Telefon 06095.994453
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Caritas Sozialstation St. Martin
Ringstr. 4-6 ∙ 63856 Bessenbach-Keilberg
Telefon 06095.998991 ∙ Telefax 06095.998992
Mobil 0171.2675496
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Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Waldaschaff kann im Rahmen ihrer Plakatierungsverordnung das Aufhängen von Plakaten oder Anschlägen genehmigen. Dies dient dem Schutz des Landschafts- und Ortsbildes.

Plakate können entsprechend der gemeindlichen Verordnung frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf- und müssen spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende wieder abgehängt werden.

Zur Erteilung einer Genehmigung ist ein Antrag erforderlich. Dieser sollte spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn der Plakatierung bei der Gemeinde Waldaschaff eingereicht werden.

zum Antrag


Aufstellungsorte

Plakate dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen angebracht werden. Die Bereiche werden jeweils mit dem Genehmigungsbescheid mitgeteilt.

Ausnahme: Wahlplakate zur Wahl eines Gremiums auf Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europaebene bedürfen keiner Genehmigung. Sie dürfen vier Wochen vor dem Abstimmungsdatum angebracht werden. Die Entfernung der Plakate muss bis eine Woche nach dem Abstimmungstermin erfolgen. Gleiches gilt für Plakate zur Volksabstimmung.


Kosten

Für die Erteilung der Genehmigung erhebt die Gemeinde Waldaschaff eine Gebühr von 25,00 €.


Für Fragen zum Thema „Plakatierung“ oder bezüglich des Antrages wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiterin Frau Hock.
Telefon 06095.9710-25; Nebengebäude