Wasserversorgungs und Entwässerungssatzungen – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Neue Satzungen zur Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage:

Wie bereits mehrfach erwähnt und wie wir alle durch die zahlreichen Baustellen in Waldaschaff erfahren haben, hat die Gemeinde Waldaschaff in den letzten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich der Kanalisation und Wasserversorgung getätigt. Damit wir auch in der Zukunft täglich problemlos rund um die Uhr Wasser in unseren Haushalten haben, gehen die Investitionen auch in der Zukunft weiter. Diese Investitionen in unser Leitungssystem müssen entsprechend reinvestiert werden. Hierzu werden wir im Laufe des Jahres Ergänzungsbeiträge für die Wasserversorgung und Kanalisation erheben müssen. Grundvoraussetzung für die Erhebung dieser Gebühren sind die neuesten Satzungen im Bereich der Wasserver- und Entsorgung zu haben. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung im Januar die sog. Stammsatzungen und Beitrags- und Gebührensatzungen für Wasser und Kanal neu erlassen. Die Beitragssätze sind noch die gleichen wie bei den vorherigen Satzungen. Hier werden Sie keine Änderungen finden. Die Änderung bei den Satzungen liegt im Bereich der Abrechnungsmethodik. Hier wurde bislang auf die zulässige Geschossfläche abgestellt und mit den neuen Satzungen wird auf die tatsächliche Geschossfläche abgezielt. Diese Systematik ist erforderlich, um dann im März die eigentliche Satzung für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen erlassen zu können. Die folgenden vier Satzungen selbst haben jetzt keine direkten Auswirkungen auf die kommende Abrechnung.

 

Der Gemeinderat Waldaschaff hat daher in seiner Sitzung am 26.01.2023 folgende Satzungen zur Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgungseinrichtung, jeweils mit der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung erlassen:

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