Dank des gekonnten und großartiges Einsatzes der Feuerwehren am 15. bis 17.08.2026 konnte ein noch größeres Schadensereignis vermieden werden.
Welche Gefahren liegen denn vor?
Auf den ersten Blick sieht das Brandgebiet gar nicht so gefährlich so. Vertrocknete, verbrannte Erde, einige Bäume deren verbrannte Kohle am Boden liegt und viele Bäume, welche im unteren Teil außen schwarz angebrannt sind, aber im Prinzip noch viele Blätter haben.
Das Feuer hat sich nicht von Baumkrone zu Baumkrone verbreitet, sondern ist als Bodenfeuer den Berg hinauf „gelaufen“. Bei kranken oder geschädigten Bäumen ist das Feuer von unten in den Baum „hineingezogen“ und hat den Baum von innen heraus ausgebrannt. Bei vielen Bäumen kam dann das Feuer aus der Krone heraus, analog den Schwedenfeuer beim Weihnachtsmarkt.
Und hier liegt das Problem. Man sieht diesen Bäumen von außen nicht an, wie weit diese durch das Feuer betroffen waren. Dementsprechend kann nicht eingeschätzt werden, wie stabil ein Baum tatsächlich noch steht. Aus diesem Grund soll das Gebiet nicht betreten werden.
Nach Einschätzung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird der gesamte Laubbaumbestand in diesem Gebiet entweder bereits jetzt kaputt sein, oder in naher Zukunft absterben. Der Laubbaumbestand in diesem Gebiet muss daher gefällt werden.
Die in diesem Gebiet befindlichen Kieferbäume dürften wahrscheinlich die Folgen des Feuers überstehen, auch wenn die Rinde dieser Bäume bis zur Hälfte aktuell schwarz angebrannt ist. Die Borke dieser Bäume ist so dick, dass der natürliche Schutzmantel des Baumes dieses Feuer überstanden haben sollte. Das kann nicht für jeden Baum garantiert werden, aber zumindest ist dies die Tendenz.
Wie geht es nun weiter?
Durch das Schadensgebiet verlaufen die Spessartwege 1 und 2, sowie der Kurfürstenweg (Hoher Ratsweg). Die Wege bleiben vorerst gesperrt. Gleichzeit wird die Bevölkerung darum gebeten sich aus diesem Waldgebiet fernzuhalten.
Für die Beseitigung der Schäden ist zunächst einmal jeder Grundstücksbesitzer gemäß dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ (Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes) für sich selbst verantwortlich.
Mit Unterstützung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird es am 26.09. eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer mit der Themenstellung geben, wie und unter welchen Voraussetzungen hier eine Wiederaufforstung des Gebietes erfolgen kann oder soll.
Gleichzeitig erfolgt vorab eine Besprechung mit den Grundstückseigentümern entlang des Weges hinsichtlich der erforderlichen Aufräumarbeiten.
