Bekanntmachung:
Wahl des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Waldaschaff in der Dienstversammlung am Sonntag, 05. Jan. 2025 um 9.30 Uhr im Vereinsheim der Viktoria Waldaschaff, Höhenstraße 24, in Waldaschaff.
Einladung:
Zu der oben genannten Dienstversammlung mit Wahl des Feuerwehrkommandanten ergeht hiermit Einladung an alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter der Freiw. Feuerwehr Waldaschaff.
Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Feuerwehrkommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiw. Feuerwehr einschl. der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr vollendet haben.
Art. 8 Abs. 3:
Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und danach mindestens 4 Jahre aktiven Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Das Mindestalter für den Kommandanten beträgt somit 22 Jahre.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt.
Der Gewählte bedarf der Zustimmung der Gemeinde.
Folgende Tagesordnung für die Dienstversammlung ist vorgesehen:
- Begrüßung durch den 1. Bürgermeister und den Kommandanten
- Totenehrung
- Jahresbericht des Kommandanten
- Übungsbericht des stellv. Kommandanten
- Wahl des Kommandanten gem. Wahlbekanntmachung
- Bericht der Jugendwarte
- Bericht der „First-Responder-Gruppe“
- Beförderungen und Übernahmen
- Wünsche und Anträge
In Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Freiw. Feuerwehr Waldaschaff statt.
Tagesordnung hierzu siehe unter Vereinsnachrichten.
Waldaschaff, 02. Dez. 2024
gez. Marcus Grimm
1. Bürgermeister