Verkehrssicherung an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Verkehrsgefährdung durch Bäume


Es kommt immer wieder vor, dass Bäume von benachbarten Grundstücken, die auf die Straße stürzen, bzw. Äste, die in das Lichtraumprofi l ragen, zu einer ernsten Gefahr für die Verkehrsteilnehmer werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzer von öffentlichen Straßen nicht nur vor den Gefahren zu schützen sind, die ihnen aus dem Zustand der Straße bei zweckgerechter Benutzung drohen, sondern auch vor solchen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und auf die Straße übergreifen können.
Nach der geltenden Rechtsprechung ist der Eigentümer oder Besitzer eines von ihm benutzten, an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstückes verpfl ichtet, auf den Straßenverkehr gebührend Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von diesem Grundstück ausgehen und den öffentlichen Straßenverkehr gefährden, zu vermeiden.
Aus diesem Grunde sind die Bäume, die entlang von Straßen stehen, von dem jeweiligen Eigentümer stets auf ihren Zustand hin zu prüfen und, soweit es sich um morsche oder schadhafte Bäume handelt, umgehend zu fällen oder die Äste zu entfernen.
Die erforderliche lichte Höhe beträgt - senkrecht gemessen - 4,50 m. Der Mindestabstand nach den Seiten - vom Fahrbahnrand aus gemessen - soll bei Bäumen, deren Durchmesser größer als 8 cm ist, ebenfalls 4,50 m betragen. Bei Ästen ist ein seitlicher Mindestabstand - gemessen vom Fahrbahnrand - von 1,50 m freizuhalten.

Das Staatliche Bauamt Aschaff enburg bittet alle Grundstückeigentümer, von deren Grundstücke die o. g. Gefahren ausgehen können, ihrer Sorgfaltspfl icht nachzukommen, um so straf- und haftungsrechtlichen Folgen vorzubeugen.