In der letzten Woche war ein interessanter Bericht des Vereins Verkehrswende Waldaschaff e.V. im Amts- und Mitteilungsblatt zur Thematik der Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu lesen.
Hierzu möchten wir folgende Daten und Überlegungen für Ihre Meinungsbildung beisteuern:
Zum Thema Finanzierung:
Die beiden Geschwindigkeitsanzeigetafeln wurden wie folgt finanziert:
Beschreibung |
Kosten |
Finanzierung |
Projektkosten |
6.961,50 € |
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Förderung durch die WESPE |
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3.345,46 € |
Nutzungsentgelt durch Gemeinde |
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3.165,04 € |
Eigenanteil des Vereins Verkehrswende |
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450,00 € |
Summen |
6.961,50 € |
6.961,50 € |
Zu den Kosten der beiden Anzeigegeräte von knapp 7.000,00 € hat der Verein Verkehrswende Waldaschaff e.V. ein Eigenkapital von insgesamt 450,00 € beigesteuert. Der Bericht im Mitteilungsblatt erweckt dagegen den Eindruck, dass der Anteil des Vereins weitaus höher liegen würde. Zudem sei erwähnt, dass die Gemeinde Waldaschaff aktuell den Förderbeitrag der WeSpe vorfinanziert, da dieser Zuschuss erst noch ausgezahlt werden muss.
Verkehrswende Waldaschaff e.V.:
Warum der Verein Verkehrswende Waldaschaff e.V. bei den Geschwindigkeitsmessungen sich nur für Verkehrsmessungen in der Aschaffenburger Straße und der Lohrer Straße einsetzt und nicht für ganz Waldaschaff? Schließlich gibt es auch andere Straßen in Waldaschaff in welchen zu schnell gefahren wird.
Aufstellorte der Geschwindigkeitsmessgeräte:
Aktuell sind in Waldaschaff 6 Geschwindigkeitsmessgeräte im Einsatz. Richtig ist, dass im Vertrag mit der Verkehrswende e.V. vereinbart ist, dass die Aufstellung in der Aschaffenburger Straße und der Lohrer Straße erfolgen soll.
Richtig ist aber auch, dass aufgrund der Baustellensituation die Aschaffenburger Straße nicht komplett befahrbar ist und der Verkehr der Kreisstraße im Moment über die Umfahrung Süd und Gartenstraße / Sonnenstraße fließt.
Unsere Standardgeschwindigkeitsanzeigegeräte werden regelmäßig umgehängt, damit diese überall in Waldaschaff zum Einsatz kommen können. Beim Umhängen der Geräte wurde ein durch das Vertragswerk gebundenes Anzeigegerät versehentlich außerhalb der vereinbarten Straßen eingesetzt, auf welches der Verein nun mit Klage usw. droht. Auch so kann eine gewünschte gute Zusammenarbeit aussehen. Anzumerken ist aber auch, dass durch den veränderten Aufstellungsort der in der Präambel des Vertrages aufgeführte Verwendungszweck vollumfänglich eingehalten wurde. Die Anzeigetafel wurde in der Zwischenzeit wieder umgehängt.
Wir hoffen Ihnen hiermit eine ausreichende Information zur Meinungsbildung zur Verfügung gestellt zu haben.