Rechtlerholz – Freigabe des Oberholzes – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

In der Zeit vom 25.3. – 12.4.25 besteht die Möglichkeit des Rechtlerholzes.

Die Pläne für die Entnahmegebiete im Waldaschaffer Forst können ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Waldaschaff begutachtet und heruntergeladen werden. Falls Sie keinen Zugriff auf einen Computer haben, können Sie die Pläne vormittags bei Frau Brehm abholen. Ein Berechtigungsschein wird nicht mehr ausgegeben.

Das Verlassen der Waldwege ist nicht gestattet und die Abholung des Holzes ist nur zur Tageszeit erlaubt. Ein Motorsägekurs und entsprechende Schutzkleidung werden vorausgesetzt. Das Rechtlerholz darf nur an den zugewiesenen Waldstücken entnommen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, ausschließlich liegendes Holz mitzunehmen. Beachten Sie die ausgewiesene Zufahrt zu den Entnahmeplätzen.

Marcus Grimm

1.Bürgermeister

 

Pläne