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Thema: Energieberatung

Was ändert sich 2023 im Energiebereich? – VerbraucherService Bayern informiert

Das Thema Energie steht im Zeichen hoher Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften im Jahr 2023 dienen dazu, VerbraucherInnen vor den hohen Kosten für Wärme und Strom zu schützen, den Energieverbrauch zu verringern und die erneuerbaren Energien zu stärken. Der VerbraucherService Bayern (VSB) informiert über die wichtigsten Neuerungen:

  1. Führen VerbraucherInnen Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durch, so sollen ab Januar 2023 neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden.
  2. Heizungen erhalten nur noch eine Förderung, wenn VerbraucherInnen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betreiben.
  3. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt.
  4. Wer Förderprogramme nicht nutzt, hat die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten.
  5. Um die Belastung durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent ist geplant, in der Zeit von März 2023 bis April 2024 den Preis für Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festzulegen.
  6. Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen.
  7. Geplant ist zudem, dass Studierende sowie FachschülerInnen im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.
  8. Für neue bestehende Photovoltaik-Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung.
  9. Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist.

Die kostenfreie Energieberatung für den WEstSPEssart findet telefonisch oder als Videokonferenz statt und hilft bei allen Fragen zu Energiethemen. Der Energie-Fachmann berät anbieterunabhängig und individuell auf die Bedürfnisse des Ratsuchenden zugeschnitten. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und bei den fünf WESPE-Rathäusern oder unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 möglich. Auch der Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg, Andreas Hoos, steht für derartige Anfragen unter 06021/394313 gerne zur Verfügung.