Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im
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Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf |
11.345.706 € |
und im
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Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf |
3.671.639 € |
festgesetzt.
§ 2
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Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf festgesetzt.
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700.000 €
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§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
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51.000 € |
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
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a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) |
350 v.H. |
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b) Grundstücke (B) |
350 v.H. |
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2. Gewerbesteuer |
380 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Waldaschaff, 03.06.2024
gez. Marcus Grimm,
- Bürgermeister (Siegel)
II.
Das Landratsamt Aschaffenburg hat mit dem Schreiben vom 24.05.2024, AZ 027.3.0.0-029/0006 den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite gemäß Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Ferner wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO und
§ 1 BekV vom 19.1.1983 – GVBl. S. 14 – amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeinde Waldaschaff, Am Mühlbach 5, öffentlich zugänglich.
Waldaschaff, 03.06.2024
Gemeinde Waldaschaff
gez. Marcus Grimm
1. Bürgermeister
