Halloween feiern, aber bitte ohne Sachbeschädigungen! – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der kommenden Woche freuen sich viele Kinder und auch Erwachsene wieder auf Halloween. Bunt maskiert oder mit gruseligen Kostümen und dem amerikanischen Slogan „trick or treat“ (zu Deutsch „Süßes oder Saures“) rufend, ziehen diese um die Häuser und sammeln Süßigkeiten.
Leider kam es dabei in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen: beschmierte Hauswände, zerstörte Dekorationen und anderen Schäden an Häusern und Eigentum.
Gerade die Medien vermitteln Kindern und Jugendlichen teilweise den Eindruck, Halloween sei eine Art rechtsfreie Zeit in der „Streiche“ bzw. Sachbeschädigungen okay seien. Aber dem ist nicht so. Sachbeschädigungen sind keine Dumme-Jungen-Streiche oder Kavaliersdelikte und können strafrechtlich geahndet werden.
Daher gilt unser genereller Appell: Halloween feiern: ja – Sachbeschädigung: nein!
Eltern von älteren Kindern, die bereits alleine unterwegs sein dürfen, bitten wir diese nochmals zu informieren.
Weiterhin dürfen wir darauf hinweisen, dass am 1. November in Bayern das Allerheiligenfest gefeiert wird.
Dieser Tag ist ein sog. stiller Feiertag, dies bedeutet, dass laute Musik, Tanzveranstaltungen, etc. nicht gestattet sind.
Wir wünschen allen Halloweenfeiernden ein gruselig schönes Vergnügen!


Marcus Grimm
1. Bürgermeister