Am Samstag, den 13.12.25 und Sonntag, den 14.12.25 findet in Waldaschaff der alljährliche Weihnachtsmarkt am Freizeitgelände statt. Bereits in den Vorjahren war es notwendig verkehrsrechtliche Anordnungen zu erlassen, um einen geregelten Verkehrsfluss und ein sicheres An- und Abfahren von Fahrzeugen der Rettungsorganisationen in und aus dem Ortsbereich sicherzustellen. Auch in diesem Jahr wurden daher wieder verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Gemeinde Waldaschaff erlassen.
Diese umfassen eine Einbahnstraßenregelung für den Bereich der Brückenstraße, des Rosenwiesenweges und des Steinlingweges. Die Einfahrt in diese Straßen ist während des Marktes nur noch von der Aschaffstraße (Kreuzung Raiffeisenbank) möglich.
Weiterhin sind in den Bereichen der Aschaffstraße, der Brückenstraße, des Rosenwiesenweges, des Steinlingweges und des Neuen Weges absolute Park- und Halteverbote errichtet.
Mit der Überwachung und Durchsetzung wurde der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung beauftragt.
Weiterhin ist die Brückenstraße ab dem Ende der Bebauung sowie die Aschaffstraße ab dem Bauhofgelände gesperrt. Eine Durchfahrt ist hier nicht möglich. Ebenfalls sind während dieser Zeit die Flurwege ab der „Sülzbergbrücke“ gesperrt.
Auch in diesem Jahr rechnet die Gemeinde Waldaschaff wieder mit einem großen Besucherzustrom aus dem gesamten Landkreis und darüber hinaus. Daher wurde erneut ein Shuttleservice eingerichtet. Die Gemeinde Waldaschaff bittet alle Besucher, welche mit dem Auto anreisen, dieses im Bereich des Firmenparkplatzes der Waldaschaff Automotive in der Walburgstraße abzustellen. Von dort fährt in kurzen Abständen ein Bus-Shuttle zum Marktgelände und bringt diese wieder zum Parkplatz. Am Weihnachtsmarktgelände und in den umliegenden Straßen stehen keine Parkplätze zur Verfügung!
Die Gemeinde Waldaschaff bittet um Beachtung und Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen.
