Freigabe des Oberholzes vom 11.04. bis einschließlich 29.04.2023 – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Bekanntmachung

 

Freigabe des Oberholzes vom 11.04. bis einschließlich 29.04.2023

 

Nach Absprache zwischen dem federführenden Forstbetrieb Rothenbuch und dem Verband der Spessartforstberechtigten e. V. wurde für die Ausübung der Spessartoberholzrechte vorgenannter Zeitraum festgelegt.

 

Am Dienstag, den 11.04.2023, sowie an den darauffolgenden Freitagen, Samstagen und Dienstagen bis einschließlich Samstag, den 29.04.2023, sind die fertiggestellten Hiebe der beteiligten Forstbetriebe zur Oberholznutzung freigegeben. Ein Hieb ist fertiggestellt, wenn das Holz einschließlich des Selbstwerberholzes aufgearbeitet ist und samt dem Nutzholz in langer Form an Waldstraßen gerückt ist. Die noch im Gang befindlichen Hiebe bleiben für die Oberholznutzung gesperrt.

 

Gemäß Entschließung der Regierung von Unterfranken vom 10.08.1959 Nr. III/7 a - 2012 a 33 ist die Oberholzabfuhr mit LKW oder sonstigen Kraftfahrzeugen mit schwarzer Zulassungsnummer nur innerhalb 3 Wochen nach Freigabe der Hiebe, d. i. vom 11.04. bis 29.04.2023 an den Holztagen gestattet.

 

Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs. Unberechtigte Aufarbeitung von Oberholz wird zur Anzeige gebracht.

 

Zur Aufarbeitung von Oberholz ist der Motorsägeneinsatz gestattet, dabei ist die entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen und die Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

 

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals auf folgende Verbote hingewiesen:

Nutzung vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, Entwenden von Lagerhölzern unter Eichenstammholz, Abladen von Oberholz auf forsteigenem Grund sowie auf Straßen und Wegen, Schleifen und Fahren des Oberholzes durch Kulturen und Schlägen außerhalb von Rückegassen sowie Aufarbeitung auf den Wegen.

 

Alle nicht befestigten Erdwege werden für die Benutzung durch Kraftfahrzeuge ausdrücklich als gesperrt erklärt.

 

Wo welche Hiebe in welchem Umfang der Nutzung freigegeben werden, können Sie den amtlichen Bekanntmachungsstellen in Ihrer Gemeinde ab Ende März entnehmen oder in der Gemeindeverwaltung erfragen. Bei Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören, besteht die Möglichkeit, sich auch dort zu erkundigen.

 

Walter Schreck

  1. Vorsitzender des Verbandes

der Spessartforstberechtigten e. V.