Erhebung von Ergänzungsbeiträgen – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 30.03.2023 abschließend mit dem Thema Ergänzungsbeiträge für den Bereich der Wasserversorgung und der Kanalisation befasst. Auch die Frage, ob eine andere Verteilung der Investitionskosten möglich wäre wie in der Bürgerversammlung vereinzelt angeregt wurde, wurde nochmals entschieden.

Wasser und Kanal sind für die Versorgungssicherheit einer Gemeinde das höchste Gut. Ohne sauberes Trinkwasser und ohne funktionierende Entwässerung hätten wir bei uns eine ganz andere Lebensqualität. Und diese Versorgungssicherheit haben wir rund um die Uhr.

Damit dieser Standard gehalten werden kann ist es unabdingbar, dass ständig Verbesserungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Erweiterungen vorgenommen werden. Schließlich soll ja auch in der Zukunft zu jeder Zeit sauberes Wasser aus unseren Wasserhähnen kommen.

Die Gemeinde Waldaschaff hat in beide Systeme in den letzten Jahren erhebliche Investitionen getätigt. Zusammengenommen rund 4,2 Mio. €. Diese Investitionen müssen nun wieder Refinanziert werden. Dass Kommunale Abgabengesetz schreibt im Bereich Wasser und Kanal klar vor, dass diese Investitionen von den Nutzern der Einrichtung zu erbringen sind (kostendeckende Einrichtung).

Auf der Grundlage des KAG hat der Gemeinderat nun die beiden nachstehend abgedruckten Satzungen zur Erhebung der Verbesserungsbeiträge (=Ergänzungsbeiträge) erlassen. Die Beitragsbescheide sollen Ende Mai / Anfang Juni erlassen werden. Die jeweilige Beitragssumme werden wir in vier gleichmäßigen Jahresraten erheben, wobei die 4. Rate dann die Schlussrechnung darstellt und ggf. von den drei vorausgegangenen Raten etwas abweichen kann.

Für Fragen zum Beitragsbescheid stehen Ihnen die mit dem Thema betrauten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Die Erhebung von Beiträgen löst nur selten große Begeisterung bei den Bürgerinnen und Bürgern aus. Genauso wenig wie wenn man zu Hause den kaputten Kühlschrank, Heizung oder das Auto reparieren oder gar ersetzen muss. Ob der defekte Kühlschrank oder die gemeindliche Wasserleitung. Beide kaputte Dinge müssen erneuert und auch bezahlt werden.

 

Die Gemeinde Waldaschaff erlässt hiermit folgende Satzungen:

Satzung hier herunterladen