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Verwaltungsmitteilungen |
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1.1 |
Geschwindigkeitsanzeigegeräte; Bekanntgabe der letzten Messergebnisse |
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat wurden stichpunktemäßig die Daten aus den Geschwindigkeitsanzeigengeräten der letzten Monate vorgestellt.
Im Vergleich zu den Daten der Vormonate zeigte sich, dass die Daten nahezu identisch sind. Dieser Trend hat sich ja bereits im Februar abgezeichnet.
Aufgrund des Arbeitsaufwandes für die Verwaltung in Bezug auf die Aufarbeitung der Daten wird angeregt, die Vorstellung der Daten auf einen längeren Bezugsraum wie ein Quartal auszudehnen.
Zur Sitzung wurden die Daten von März bis Juni vorgestellt. Auch hier sieht man, dass sich die V85 %, die weiterhin um die 40 km/h liegt, nicht verändert hat. Was sich allerdings auch wieder zeigt, dass in Zeiten, in denen wenig Verkehr ist, wesentlich schneller gefahren wird.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat nimmt die aktuellen Zahlen zur Kenntnis. Aufgrund der geringen Veränderung wird vorgeschlagen, die Zahlen zukünftig nur jedes halbe Jahr auszuwerten.
Weiterhin kam die Diskussion auf, erneut Tempo 50 am Ortsausgang bis zur Gärtnerei beim Landkreis zu beantragen, da die Einmündung „Am Heerbach“ doch einen erheblichen Gefahrenpunkt darstellt und hier auch Fußgänger queren müssen.
Beschluss:
Aufgrund der geringen Veränderungen der Geschwindigkeitszahlen beschließt der Gemeinderat die Zahlen zukünftig nur jedes halbe Jahr auszuwerten.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung erneut einen Antrag auf Tempo 50 zwischen Ortsausgang und Gärtnerei zu stellen. Dies soll im Rahmen der nächsten Verkehrsschau besprochen werden.
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
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1.2 |
Aufstellung von Fahrradständern |
Sachverhalt:
Wie im BUG beschlossen, wurden an verschiedenen Stellen im Dorf Fahrradständer aufgestellt. Beispielsweise am Rathaus, am Friedhof oder an der neu angelegten Grünanlage in der Aschaffenburger Straße.
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1.3 |
Kinder-Kulturtag in Waldaschaff am 1. Mai |
Sachverhalt:
Bei herrlichem Wetter konnte genau das bei uns in Waldaschaff stattfinden, was auch geplant war. Nämlich ein Fest für Familien. Der Tag wurde mit weit mehr als 1.000 Besuchern sehr gut angenommen und es entstand eine sehr familiäre Atmosphäre in dem weitläufigen Freizeitgelände. Die Besucher verteilten sich auch über den Tag hinweg gut.
Die Veranstaltung war ein guter Werbeträger für unseren Ort.
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1.4 |
Kerb 2025; Aktueller Sachstand zu den Planungen zur Kerb 2025 |
Sachverhalt:
In diesem Jahr findet die Kerb am Wochenende 13. Bis 15.09. statt. Im Vorfeld zu dieser Veranstaltung hatte sich kein Verein bereit erklärt, die Kerb alleine durchzuführen. Aus diesem Grund hat sich Soz. Päd. Markus Kunkel darum gekümmert, hier eine Art Arbeitsgemeinschaft zu organisieren.
Die Kerb 2025 kann daher wie gewohnt stattfinden. Die Organisation der Veranstaltung erfolgt über den Vereinsring. Die Durchführung erfolgt über verschiedene Vereine.
Von Seiten unseres Sozialpädagogen werden in diesem Jahr an der Kerb zusätzliche Angebote für Familien geschaffen.
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1.5 |
Feuerwehrgerätehaus; Aktueller Sachstandsbericht |
Sachverhalt:
Am Dienstag, 06.05.2025 fand in Würzburg bei einer Rechtsanwaltskanzlei eine Besprechung der Ausschreibungsunterlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses statt.
Bei der funktionalen Leistungsausschreibung müssen die Kleinigkeiten genau geprüft werden, so dass wir in diesem Meeting sehr detailgenau uns zunächst noch einmal mit dem Grundsatzbeschluss für die Ausschreibungsform befasst haben. Hierbei sind wir bei der Genehmigung auf eine Ungenauigkeit gestoßen, welche zunächst noch nachgeschärft werden muss. Weiterhin müssen wir verschiedene Berechnungen und die Markterkundung auf den aktuellen Stand bringen.
Gleichzeitig haben wir jedoch aber auch schon sehr exakt Einzelheiten am Gebäude besprochen.
Als Fahrplan wurde festgehalten, dass die Ausschreibung Mitte des Jahres auf den Markt kommen soll, so dass die Auftragsvergabe Ende 2025 erfolgen kann.
Entgegen unseren ersten Annahmen wird die Vorbereitungsphase etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wie geplant. Allerdings wird der eigentliche Bau des Feuerwehrgerätehauses schneller umgesetzt wie angenommen, so dass der Umzug in die neuen Räumlichkeiten dann wie ursprünglich geplant erfolgen kann.
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1.6 |
offizielle Verkehrsfreigabe Kreissstraße BA V |
Hierzu erfolgte bereits ein eigener Bericht.
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1.7 |
35 Jahre Städtepartnerschaft mit Clonakilty |
Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 15.06. bis 22.06. fand der Gegenbesuch zu den Feierlichkeiten zum 35. Geburtstag der Städtepartnerschaft mit Clonakilty statt.
Die große Delegation aus Waldaschaff wurde wie immer herzlich in Irland empfangen und es fand ein reger Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Clonakilty statt.
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2 |
Kommunale Wärmeplanung; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen |
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind über das Bundesrecht verpflichtet worden, eine Wärmeplanung für ihr Gemeindegebiet vorzunehmen. Dies ist insoweit auch sinnvoll, da die Gemeinden die örtlichen Verhältnisse und den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger auch am besten kennen.
Die Kommunale Wärmeplanung lässt sich am besten mit einem B-Plan vergleichen. Die Gemeinde plant für ihr Hoheitsgebiet und steckt die Rahmen ab. Der einzelne Bürger in diesem Gebiet hat allerdings keinen Zwang, sich an diese Planung zu halten. Wenn beispielsweise für ein Gebiet eine Nahwärmeversorgung geplant ist, so muss sich der betroffene Bürger über die kommunale Wärmeplanung nicht anschließen lassen. Aber er ist dann verpflichtet, sich selbst Alternativen zu suchen, welche den festgelegten Zielen der Wärmeplanung für sein Gebiet entspricht.
Eine zentrale Aussage von der letzten Infoveranstaltung ist folgende:
Aktuell werden neue Heizungsmodelle bei Altbauten von den Bürgerinnen und Bürgern nicht angenommen, da die bestehenden Alternativen in aller Regel teurer sind im Vergleich zu den bisherigen fossilen Brennstoffen Öl oder Gas.
Wichtig wäre aber nicht der Vergleich der bisherigen Heizung mit der Heizung der Zukunft, sondern die Frage müsste eigentlich heißen:
„Welche Heizungsart ist in 10 Jahren die günstigste Form für mich?“
Um hier eine zunächst eine Grundlage zu erhalten, müssen die Gemeinden eine Bestandsanalyse machen um den Bürgern eine Entscheidungshilfe an die Hand geben zu können. Diese Bestandanalyse heißt kommunale Wärmeplanung.
Nachdem diese Aufgabe eine Aufgabe ist welche der Bund über die Länder an die Kommunen weitergegeben haben, greift hier das Konnexitätsprinzip, so dass der Aufwand der Kommunen durch die Länder getragen werden. Das Land Bayern erstattet den Kommunen hier eine pauschale Aufwandsentschädigung nach Größenklassen, welche aber für die Erstellung der Wärmeplanung ausreichend ist.
Um eine Kosteneinsparung zu generieren, können sich Gemeinden zu einem „Konvoi“ zusammenschließen. Dies wurde von Seiten der WeSpen-Gemeinden empfohlen und gewünscht.
Beschluss:
Der Gemeinderat Waldaschaff beschließt die kommunale Wärmeplanung im Zuge einer „Konvoi“-Ausschreibung mit den WeSpen-Gemeinden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
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Bauanträge |
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3.1 |
Bauantrag (Isolierte Befreiung); Errichtung eines Zauns, Höhenstr. 71 |
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Ebets-Rodwiese. Dieser setzt für Einfriedungen an Straßenseiten eine maximale Höhe von 1,2m fest. Hier wird nun eine Höhe von 1,7m auf der Nordseite beantragt.
Der Befreiungsantrag wird damit begründet, dass das Sichtdreieck nicht beeinflusst wird, da der neue Zaun nicht direkt bis an die Einmündung führt und sich auch der Parkstreifen noch in diesem Bereich befindet.
Die Bauverwaltung empfiehlt dem Vorhaben wie beantragt zuzustimmen, da nachbarschützende Rechte nicht beeinflusst werden und das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der isolierten Befreiung wie beantragt ohne weitere Auflagen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
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3.2 |
Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses, Höhenstr. 21 |
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für die der Gemeinderat keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufgestellt hat. Für das Vorhaben liegt eine genehmigte Bauvoranfrage vor, aus der die damaligen Forderungen mit Stellplätzen usw. übernommen wurden.
Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein uns widerspricht nicht städtebaulichen Aspekten. Die Bauverwaltung schlägt deshalb vor, dem Vorhaben ohne weitere Auflagen zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Bauvorhaben ohne weitere Auflagen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
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Bauleitplanung; Stellungnahme als TöB zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes "Frauengrund 2000" der Gemeinde Bessenbach |
Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2025 unter den TOP 5.1 und 5.2 im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung zu der Bauleitplanung der Gemeinde Bessenbach angefragt wurde, erfolgt nun die Beteiligung im Rahmen der normalen Auslegung.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.04.2025 keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Bessenbach. Gegenüber der am 24.04.2025 erstellten Planung, haben sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf Waldaschaff ergeben.
Beschluss:
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung im April keine Einwände gegen die Planung der Gemeinde Bessenbach erhoben hat, werden auch im aktuellen Verfahren keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
