Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2025 – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich
Die Abbildung zeigt eine vergleichbare Trafostation an der Ecke Neuer Weg / Hammerstraße.
Die Abbildung zeigt eine vergleichbare Trafostation an der Ecke Neuer Weg / Hammerstraße.
 
1. Verwaltungsmitteilungen
 
1.1. Sachstand zur Wasserversorgung
Sachverhalt:
Aufgrund der anhaltend wenigen Regenfälle in den letzten Monaten bleibt die Quellschüttung im Wasserzweckverband sehr angespannt. Es gab zwar etwas Regen, aber die Mengen waren sehr unterdurchschnittlich, so dass die Wasserampel nach wie vor auf Gelb steht.
Die Schilder zur „Wasserampel“ sind in dieser Woche endlich geliefert worden und sind bereits aufgestellt.
Das anhaltende Trockenheit hat auch zu Verschiebungen im Erdreich geführt und eine massive Zahl an Wasserrohrbrüchen in den letzten Wochen verursacht.
 
1.2. Sachstand Feuerwehrgerätehaus
 
Sachverhalt:
In den letzten Wochen hat nun eine europaweite Ausschreibung stattgefunden, bei der sich potentielle Bieter auf den Bau des Feuerwehrgerätehauses bewerben konnten. Insgesamt haben sich 4 Bieter für das Projekt gefunden, wobei jedoch nur 3 Bewerber für das Bieterverfahren zugelassen worden sind.
Die zugelassenen Bieter haben nun Zeit bis Ende Oktober 2025 ein finales Angebot abzugeben. 
 
1.3. Rückblick Kerb 2025
 
Sachverhalt:
In diesem Jahr wurde die Kerb in einer Gemeinschaftsaktion der verschiedenen Vereine unter Koordination der Gemeinde durchgeführt.
Vielen Dank an alle Mitwirkenden und an die vielen Gäste, welche auch in diesem Jahr zu einem gelungenen Fest beigetragen haben.
 
1.4. Zahnarztpraxis Sözener
Hierzu ist ein eigener Artikel zu lesen.
 
1.5. Veränderungen am Wochenmarkt
Auch hierzu gibt es einen eigenen Artikel.
 
1.6. Neues aus dem WeSpenland; Förderaufruf zum Regionalbudget 2026
 
Sachverhalt:
Aktuell erfolgt der Förderaufruf der WeSpe für das Regionalbudget für das kommende Jahr 2026. Insgesamt stehen hier 50.000,00 € für die 5 Mitgliedsgemeinden zur Verfügung.
Vorschläge für Kleinprojekte können bis zum 16.11.2025 bei der Verwaltung der WeSpe eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu sind über das Mitteilungsblatt und die Homepage, sowie über Instagram erhältlich.
 
1.7. Lange Nacht der Feuerwehr
 
Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Hierzu erfolgte die Einladung.
 
2. Kanalsanierung Waldaschaff; Vorstellung weiteres Konzept Büro FKS
 
Sachverhalt:
Für diese Sitzung war die Vorstellung des weiteren Ablaufes des Kanalsanierungskonzeptes durch das Büro FKS geplant.
Vorgesehen war eine Entscheidung, ob im Bereich Brentanostraße oder im Bereich Hammerstraße die Sanierungen fortgeführt werden. Aufgrund der aktuell hohen finanziellen Belastungen der Gemeinde Waldaschaff und der Bürger, werden die Sanierungsmaßnahmen aber zunächst zurück gestellt.
 
3. Gemeindlicher Friedhof; Festlegung der neuen Friedhofsgebühren
 
Sachverhalt:
Im Zuge der Beantragung einer Stabilisierungshilfe ist es Bedingung, die Einnahmequellen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auszunutzen. Gemeindliche Friedhöfe erreichen in aller Regel einen Kostendeckungsgrad von ca. 30 %, obwohl der Friedhof eine kostendeckende Einrichtung ist. 
Insofern war es eine Forderung der Regierung von Unterfranken, dass wir für den Bereich des Friedhofes eine entsprechende neue Kalkulation erstellen. Hierzu hatte der Gemeinderat das Kommunalberatungsbüro Röder & Dr. Schulte, Veitshöchheim, mit der entsprechenden Kalkulation beauftragt. Das Büro Röder ist zwar mit den Berechnungen gerade fertig geworden, aber die Zahlen sind noch nicht überprüft.  
Der HSA befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit der Gebührenkalkulation und bereitet diese für die nächste Gemeinderatssitzung vor. 
 
4. Baurecht
 
4.1. Antrag auf eine Isolierte Befreiung; Errichtung einer Trafostation in der Fuggerstraße
 
Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Ebets/Rodwiese“ im Jahr 2003 wurde in der Höhenstraße an der Stichstraße in Richtung Kinderspielplatz eine 20 kV Trafostation errichtet. Diese Trafostation hatte zum damaligen Zeitpunkt eine ausreichende Kapazität für die Versorgung des Baugebietes.
Seit der Errichtung des Baugebietes vor über 20 Jahren hat sich in Sachen erneuerbarer Energie gerade in Hinblick auf die Photovoltaikanlagen eine erhebliche Veränderung bei der Stromversorgung ergeben. Die Eigenversorgung der Anwesen der Photovoltaikanlagen ist der eine Part, die Einspeisung des Stromes in das Netz ist der Andere. Gerade in der Sommerzeit wird relativ viel Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
Neben den Photovoltaikanlagen kommt mit der Elektromobilität ein neuer Faktor hinzu, welcher Anfang der 2000er Jahre noch keine Rolle spielte. Hier verbraucht die Bevölkerung wesentlich mehr Strom, wie die damalige Planung vorgesehen hat. Auch die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf elektrische Wärmepumpen steigert den Verbrauch erheblich.
Um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, muss das Bayernwerk in der Fuggerstraße eine weitere Trafostation errichten. (kleiner Exkurs: während bis vor ca. 10 Jahren eine Trafostation (unter der Annahme einer Vollauslastung) ungefähr 200 Häuser versorgen konnte, reicht eine vergleichbar große Trafostation heute nur noch für ca. 20 Häuser aus.)
Trafostationen mit 20 kV sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 4b BayBO verfahrensfrei. D.h. hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich (Bauordnungsrecht). Trafostationen müssen sich aber auch an das örtliche Bauplanungsrecht (Bebauungspläne) halten (vergleichbares Beispiel: Die kleine Baumarkt-Gartenhütte ist baugenehmigungsfrei. In Gebieten mit einem gültigen Bebauungsplan kann aber vorgeschrieben sein, dass diese nur an einen bestimmten Ort aufgestellt werden darf. In diesen Fällen werden oftmals Anträge auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt, da bei Erlass der Bebauungspläne, wie im Fall der Gartenhütte, der Bedarf oder das Angebot der Gartenhütte noch nicht gegeben war).
Die geplante Trafostation liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ebets-Rodwiese“. Aus bauplanerischer Sicht muss für eine Trafostation ein entsprechender Platz im Bebauungsplan vorgesehen sein. Nachdem der Bedarf erst aktuell entstanden ist, ist im Bebauungsplan auch kein entsprechendes Baufenster vorgesehen. Aus bauplanerischer Sicht kann aber der Gemeinderat hierfür eine sog. Isolierte Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilen. Gerade in Hinblick auf den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Versorgungssicherheit der Bevölkerung ist eine solche Befreiung möglich, wenn die Grundzüge der Planung der nicht berührt werden.
Die Trafostation mit ihren Ausmaßen von 153 cm x 258 cm x 317 cm spielt in dem Baugebiet von 10 ha, keine planungsrelevante Rolle und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Auch die Höhe von 1,53 m ist unbedeutend gegenüber den vorhandenen Wohngebäuden in der Nähe. Eine isolierte Befreiung steht daher in einem angemessenen Verhältnis zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern und dem Bedarf des Bayernwerks.
 
Um eine zukunftssichere Stromversorgung in Waldaschaff zu gewährleisten, muss das Bayernwerk unser Netz entsprechend ausbauen. Netztechnische Berechnungen haben ergeben, dass außer der aktuell geplanten Station auf Flur Nr. 2800/17 in Zukunft noch  weitere Stationen zur Netzstabilisierung in naher Zukunft errichtet werden müssen.
Durch die direkten Anlieger wurde eine Initiative gegen die geplante Trafostation gegründet, da befürchtet wird, dass von dieser Station schädliche Strahlen auf die Bevölkerung ausgehen.
Zum Thema Strahlen sei ausgeführt, dass bei einer Trafostation durch Transformation des Stromes ein elektromagnetisches Feld erzeugt. Ein elektromagnetisches Feld ist physikalisch etwas anderes als eine Strahlenquelle. Hierzu verweist der Gemeinderat in seiner Sitzung auch auf die Grundlagen und Publikationen des Bundesamtes für Strahlenschutz. Das elektromagnetische Feld nimmt sehr schnell nach dem Transformator ab und ist bereits in einem Abstand von mehr 3 m fast vollkommen erloschen. Auf, oder direkt neben dem Trafohäuschen herrscht ein Feldstärke, welche vergleichbar mit der Feldstärke eines handelsüblichen Induktionskochfeldes ist. Zum Schutz von spielenden Kindern würde das Bayernwerk als zusätzlichen Schutz, die Station mit einem Zaun einzäunen, um einen gewissen Abstand zu der Station herstellen zu können. 
 
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat vermisste er auf der Seite der Anwohner die Offenheit gegenüber den wissenschaftlich gegeben Tatsachen. Strahlung und Elektromagnetische Felder sind schließlich zwei physikalisch unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Auswirkungen. Während Strahlen sich unendlich weit linear verbreiten können, sind Magnetische Felder räumlich je nach Stärke begrenzt. Gleichzeitig nimmt die Strahlungsstärke je weiter man sich von der Strahlenquelle entfernt, relativ schnell ab. Während eine Trafostation in der geplanten Größe unter Volllast bis zu 100 Mirkotesla an Flussdichte aufweist (der Europäische Grenzwert liegt bei 200 Mirkotesla), sinkt dieser Wert bei einem Abstand von 2 Metern bereits auf 1 bis 5 Mikrotesla. Zum Vergleich: Die elektromagnetische Flussdichte eines haushaltsüblichen Induktionsherdes liegt bei 90 Mikrotesla. 
Der Schutz der Bevölkerung ist gegeben, zumal die Grenzwerte in Deutschland nur halb so hoch liegen wie im Rest von Europa. Hier wurde für die Bevölkerung bereits viel erreicht.
Der Gemeinderat vertritt die Anliegen der gesamten Bevölkerung. Aufgrund der wissenschaftlichen Belege und des vorhandenen Schutzes durch die Einhaltung der Grenzwerte wird der Schutz der Anlieger als gegeben betrachtet. Das Allgemeininteresse an einer sicheren und zukunftsfähigen Stromversorgung der gesamten Ortsbevölkerung wird höher eingestuft, wie das Interesse einiger Anlieger an der Verhinderung des Projektes, zumal die Schutzbedürfnisse der Anlieger wie erwähnt weit mehr wie eingehalten sind.
Gleichzeitig wird das Allgemeininteresse an einer dauerhaft stabilen Stromversorgung höher bewertet wie die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass eine Befreiung erteilt werden kann. 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, eine isolierte Befreiung für die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 2800/17 (Kreuzungseck) zu erteilen. 
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
4.2. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Aschaffenburger Str. 45a
 
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die der Gemeinderat keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufgestellt hat.
Die bauordnungsrechtlichen Belange (Nachbarschutz, Grenzabstände, Ausmaß des Überstands) sind von der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg zu prüfen. 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
4.3. Isolierte Befreiung; Errichtung einer Stützmauer, Sonnenstraße 66
 
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Breite-Wiese Ost und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
    • Stützmauern bis 2m Höhe
    • Stützmauern aus L-Steinen (Festsetzung Sichtbeton oder Naturstein)
    • Auffüllung über 1m
 
Der Fall wurde mit der Unteren Bauaufsicht vorbesprochen und die Nachbarn haben alle dem Vorhaben zugestimmt. Weiterhin wurde auch die Untere Wasserbehörde beteiligt, da sich das Vorhaben in der Nähe der Aschaff befindet. Da dieses aber außerhalb der HQ 100 Zone liegt, hat es keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Isolierten Befreiung zu Errichtung der Stützmauer zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
 
5. Straßenverkehr; Ergebnis der Verkehsschau 2025
 
Sachverhalt:
Am 09.09.2025 fand die gemeindliche Verkehrsschau zusammen mit den Fachberatern der Polizei Aschaffenburg statt. Hier wurden alle aktuellen Eingaben von Bürgern und Fälle aus den vergangenen Gemeinderatssitzungen angesprochen (z.B. Halteverbotszone Lohrer Str., Neuregelung Brentanostr./Schillerstraße, diverse Anträge auf Verkehrsspiegel, Tempo 50 Ortsausgang usw.).
 
Die Gemeindeverwaltung hat hierzu nun ein entsprechendes Protokoll entworfen, welches mit Bitte um schriftliche Stellungnahme nochmal an die Polizeiinspektion geht. Da in einigen Fällen auch der Landkreis mit der Kreisstraße betroffen ist, wird dieser ebenfalls beteiligt.
 
Sobald alle Stellungnahen vorliegen, werden die einzelnen Punkte dem zuständigen Bauausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
 
Bezüglich der zukünftigen Halteverbotszone in der Lohrer Straße, welche bei den Anwohnern momentan stark diskutiert wird kann schon jetzt mitgeteilt werden, dass die Polizei die Lösung kritisch in Augenschein genommen hat. Hier wurde festgestellt, dass Gemeinde und Landkries nicht viele andere Möglichkeiten zur Anordnung von Haltebuchten haben, da Sichtdreiecke, Abstände an Bushaltestellen, Schleppkurven usw. einzuhalten sind. Die Parkzonen werden in naher Zukunft markiert und wurden bereits vom Landkreis Aschaffenburg mittels verkehrsrechtlicher Anordnung gewürdigt. Diese Anordnung läuft vorerst auf ein Jahr befristet. Im Rahmen dieser Frist werden verschiedene Eingaben von Bürgern nochmal in Augenschein genommen und gewürdigt. 
 
Fazit:
Die von uns zusammen festgelegten Parkplätze stellen das rechtlich zulässige Maximum dar. Es entstehen ja ca. 40 Plätze. Für Handwerker etc. besteht ja die Möglichkeit für längere Arbeiten Ausnahmen zu beantragen. Nach der Probephase können ja eventuelle Eingaben nochmal behandelt werden.
 
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Marcus Grimm bittet in diesem Zusammenhang insgesamt zu sachlichen Diskussionen und sachgerechten Auseinandersetzungen mit den Themen. 
Von Seiten des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, ob wir nicht analog zu den Gemeinden im Landkreis Rosenheim ein Durchfahrtsverbot bei Staus auf der Autobahn beantragen können. Hierzu teilt Bürgermeister Marcus Grimm mit, dass dieser Vorschlag schon mit den zuständigen Stellen besprochen wurde. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass es sich bei den Gemeinden im Landkreis Rosenheim um einen Dauerzustand handelt, während wir in Waldaschaff nur temporär bei Staulagen auf der Autobahn betroffen sind. Auch Kurzmaßnahmen wie die Deckensanierung der Autobahn über mehrere Wochen bei denen eine erhöhte Belastung für die Ortsbevölkerung entstanden ist zählen noch zu den Belastungen, welche die Anlieger an der Autobahn tragen müssen. Es besteht schließlich auch ein recht für die Autofahrer im Bedarfsfall auch einmal ausweichen zu können. 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Zonenhalteverbot wie von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen und bittet den Landkreis um Umsetzung und entsprechende Anordnung.
Der Rest der Verkehrsschau wird dann über den BUG behandelt, sobald das endgültige Protokoll vorliegt.
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
 
6. Vermietung Turnhalle für Musikverein anlässlich der Typisierungsaktion der DKMS
 
Sachverhalt:
Der Musikverein Waldaschaff führt am Samstag, 11.10.2025 in der Nebenhalle der Turnhalle Waldaschaff eine Typisierungsaktion für die Deutsche Knochenmarkspende durch.
Herzlichen Dank für die Durchführung dieser Spendenaktion. Für diese Spendenaktion bittet der Musikverein um die kostenlose Überlassung der Turnhalle.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt dem Musikverein Waldaschaff für die Typisierungsaktion die Nebenhalle der Turnhalle kostenlos zur Verfügung.
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
 
7. Haushaltsrecht
 
7.1. Festsetzung der Jahresrechnung 2024
 
Sachverhalt:
Der Bürgermeister informierte die GR-Mitglieder anhand eines Rechenschaftsberichts über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2024. Der Rechenschaftsbericht wurde den GR-Mitgliedern bereits mit Zustellung der Sitzungsladung schriftlich bekanntgegeben.
 
Beschluss:
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren GR-Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit den in der Anlage aufgeführten Ergebnissen festgesetzt.
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
 
 
7.2. Entlastung der Jahresrechnung 2024
 
Sachverhalt:
Bürgermeister Marcus Grimm ist aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 2. Bürgermeister Peter Büttner übernahm die Sitzungsleitung.
 
Beschluss:
Die Entlastung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO).
 
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
 
 
8. Regionalplanung; Beteiligungsverfahren Neufassung der Kapitel 3.1 "Siedlungsstruktur" und 5.1 "Mobilität" des Regionalplans Bayerischer Untermain (19. Verordnung)
 
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband hat eine Änderung des Regionalplanes beschlossen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 19.09.2025 bis 20.10.2025 auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html à Menüpunkt „Aktuelle Änderungsverfahren“ und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain unter https://www.regionaler-planungsverband.de à Menüpunkt „Aktuelles - Bekanntmachungen“ eingestellt.
Gleichzeitig liegt der Verordnungsentwurf inkl. Karten bei der Regierung von Unterfranken, den Landratsämtern Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg in Papierform aus.
Für Waldaschaff ergeben sich keine geänderten Auswirkungen, weshalb empfohlen wird, der Änderung zuzustimmen, bzw. die Änderung zur Kenntnis zu nehmen.
 
Waldaschaff ist nicht wirklich von dieser Änderung betroffen.
 
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Planes zu.
 
Abstimmungsergebnis: 12 : 0