Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Waldaschaff für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Aschaffenburg und den Strafkammern des Landgerichts Aschaffenburg
Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 27.04.2023 einen Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht und das Amtsgericht Aschaffenburg.
Die Liste lieget gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12.05.2023 bis 19.05.2023
zu jedermanns Einsicht zu den bekannten Öffnungszeiten an folgendem Ort aus:
Gemeindeverwaltung Waldaschaff
Am Mühlbach 5
63857 Waldaschaff
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Gemeinde Waldaschaff) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Waldaschaff, 28.04.2023
Marcus Grimm
Erster Bürgermeister