Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Frankenstraße Teil II“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Frankenstraße Teil II“ zu ändern. Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf das Gebiet laut beiliegendem Lageplan.
Planziel ist die Ortsabrundung mit weiterer Wohnbabauung zur Schaffung von Wohnraum im Gemeindegebiet.
Waldaschaff, den 24.11.2022
Gez.
Marcus Grimm, Erster Bürgermeister