G – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

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Pflanzliche Abfälle aus privaten Gärten, insbesondere nicht holzige Abfälle wie Laub, Gras und Moos, dürfen auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, zur Verrottung gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Geruchsbelästigung der Nachbarn vermieden wird.

Das Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb der Ortschaft ist ganzjährig verboten!

Gartenabfälle (Strauchschnitt, Äste u.ä.) können auf den gemeindlichen Grünabfallplätzen entsorgt werden, sofern eine Verrottung (z.B. Kompostierung) auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist.

Das Entsorgen von Gartenabfällen, die in Privatgärten angefallen sind sowie Biomüll im Wald und entlang von Wegen ist verboten!

Außerhalb der Ortslage dürfen trockene pflanzliche Abfälle (Sträucher, Äste, Windbruch u.ä.) nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, zwischen Oktober und Ende Februar verbrannt werden.

Details zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind in § 2 Abs. 4 i. V. m. § 5 der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (Pfl- AbfV)“ geregelt:

  • Nur außerhalb von Ortschaften
  • nur zwischen Oktober und Febuar, nur an Werktagen von 6 – 18 Uhr
  • keine Belästigung Dritter durch Rauch darf entstehen
  • nicht bei Wind verbrennen, um ein Übergreifen von Feuer zu verhindern
  • Bewachung des Feuers von mind. 2 über 16-jährigen Personen mit geeignetem Löschgerät
  • Löschen der Glut bei Einbruch der Dunkelheit

Bitte bedenken Sie, dass in Haufen von länger liegenden Gartenabfällen unter Umständen Tiere leben können. Eine Kontrolle ist daher ratsam.

Gefahren und Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.

Gemäß § 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden - VVB müssen offene Feuerstätten im Freien von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 m entfernt sein.

Des Weiteren wird empfohlen, folgende Abstände einzuhalten:

  • 300 m zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen
  • 300 m zu Gebäuden, deren Wände oder Dächer aus brennbaren Baustoffen bestehen oder in denen leicht entflammbare feste Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder brennbare Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden
  • 100 m zu sonstigen Gebäuden
  • 100 m zu Zeltplätzen, anderen Erholungseinrichtungen und Parkplätzen
  • 100 m zu Waldrändern
  • 75 m zu Schienenwegen und öffentlichen Straßen mit Ausnahme der folgenden Wege:
  • 10 m zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen sowie zu Privatwegen, die von der Öffentlichkeit benutzt werden
  • 25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen

Bei starkem Wind bzw. langanhaltender Trockenheit darf kein Feuer entzündet werden.

Bei drohender Waldbrandgefahr ist ein Verbrennen nicht erlaubt! Bitte erkundigen Sie sich vor dem Verbrennen, ob ein Feuerverbot ausgesprochen wurde

Stördienst
Telefon 0800.6246773 (kostenfrei)
Internet www.energieversorgung-mainspessart.de


Energieversorgung Main-Spessart GmbH
Boschweg 9, 63741 Aschaffenburg

Telefon 06021.3867240
Telefax 06021.3867255

Internet www.energieversorgung-mainspessart.de

Seit Januar 2026 erfolgt die Abholung der gelben Säcke durch die Fa. Weisgerber Umweltservice. 

Diese hat im Dezember 2025 den sog. Grundbedarf an die Haushalte in Waldaschaff verteilt.

Sollten Sie in diesem Rahmen keine Gelben Säcke erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Weisgerber. Diese erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0800 / 22 78336

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Achtung!

Bis auf Weiteres können auch noch "alte" gelbe Säcke verwendet werden.

Uni Mainz
Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz

Telefon 06131.19240
Internet www.giftinfo.uni-mainz.de


Klinikum Nürnberg
Haus 20, EG, 90340 Nürnberg

Telefon 0911.398-0
Internet www.klinikum-nuernberg.de


Krankenhaus Nordwet
Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt (Main)

Telefon 069.7601-3404
Internet www.krankenhaus-nordwest.de