Frankenstraße Teil II – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

 

Bekanntmachung der Veröffentlichung (2. Auslage) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das Bebauungsplanverfahren „Frankenstraße Teil II“, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Gebiet

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Frankenstraße Teil II“, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Gebiet gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans, sowie der Anpassung des Flächennutzungsplans für das abgedruckte Gebiet und die Begründung werden im Internet unter www.waldaschaff.de (Bebauungspläne in Aufstellung) vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde, Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff, Zimmer 1.3 (Bauamt) eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Waldaschaff, Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

-       Umweltbericht mit spezieller Artenschutzrechtlicher Prüfung, integrierte Grünordnung und Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

 

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldaschaff.de (Bebauungspläne in Aufstellung) eingestellt.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

 

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