Aufstellung des Bebauungsplans „Frankenstraße Teil II“, sowie Änderung des Flächennutzungsplans im Gebiet des Bebauungsplans durch die Gemeinde Waldaschaff
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 beschlossen den Bebauungsplan „Frankenstraße Erweiterung“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans zu ändern. Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren nach BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan bezieht sich auf das Gebiet laut beiliegendem Lageplan.

Das Plangebiet in der Gemarkung Waldaschaff umfasst die Parzellen mit den Flurnummern Fl. Nr 2764/1, 2766/1, 399 (teilweise), 418/1 teilweise, 2767/1 (teilweise) und 2768/1 (teilweise).
Auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen soll eine Abrundung des Wohngebiets mit vier Einfamilienhäusern entstehen. Gleichzeitig soll der Wendehammer den heutigen Verkehrsverhältnissen angepasst werden.
Waldaschaff, den 16.01.2026
Marcus Grimm
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das Bebauungsplanverfahren „Frankenstraße Teil II“, sowie die Änderungdes Flächennutzungsplans in diesem Gebiet
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Frankenstraße Teil II“, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Gebiet gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans für das abgedruckte Gebiet und die Begründung werden im Internet unter www.waldaschaff.de (Bebauungspläne in Aufstellung) vom 16.01.2026 bis einschließlich 17.02.2026 veröffentlicht.


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde, Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff, Zimmer 1.3 (Bauamt) eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit spezieller Artenschutzrechtlicher Prüfung, integrierte Grünordnung und Eingriffs- und Ausgleichsregelungen
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.waldaschaff.de (Bebauungspläne in Aufstellung) eingestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
UB FNP Waldaschaff Frankenstraße 2025-10-10
UB mit GO Walaschaff Frankenstraße 2025-08-14
WAA Begr. FNPÄ BP Frankenstraße II 2025-10-10
WAA BP Frankenstraße Teil II Begr. VE 2025-10-10
