Bebauungsplan Freizeitgelände – Gemeinde Waldaschaff - Reizvoll, Naturverbunden, Erlebnisreich

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG GEMÄSS 3 ABS. 2 BAUGB DER GEMEINDE WALDASCHAFF FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN „FREIZEITGELÄNDE AM KNÜCKEL“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgelände Am Knückel“ gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgelände Am Knückel“ und  die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer Nr. R1.3, Am Mühlbach 5,

vom 04.06.2022 bis 08.07.2022

während der normalen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift schriftlich abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere zum Thema Freizeit- und Erholung

Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere:

  • Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG
  • Naturpark und Landschaftsschutzgebiete
  • Schutzgebiete des Naturschutzes (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete)
  • geschützte Landschaftsbestandteile

Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser, insbesondere

  • zu Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Retentionsraum
  • zu Altlasten bzw. Altablagerungen
  • Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser insbesondere am neuen Feuerwehrstandort
  • Versorgung mit Trink- und Löschwasser

Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft

  • Schallschutz, insbesondere am neuen Feuerwehrstandort
  • Klima- und Hochwasserschutz

Informationen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und Ausgleichsräumen, -flächen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach §3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.waldaschaff.de Rubrik Bebauungspläne in Aufstellung veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung Personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangeben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Waldaschaff, 27.05.2022

Gez. Marcus Grimm, 1. Bürgermeister (Siegel)

 

Bebauungsplan

Begründung

Schallschutzgutachten